Ratgeber

Wo die Campingfreiheit anfängt und wo sie aufhört

Wer frei und unabhängig im Urlaub unterwegs sein will, sollte die wichtigsten Gesetze und Regelungen zu Wildcamping in Deutschland und Europa kennen.
lokalmatador [TYPO3 CMS 10.4.44]Foto: pchoui/E+/Gettyimages

Freies Stehen, wildes Camping, Übernachten in der freien Natur. Dorthin fahren und dort bleiben, wo es einem gefällt und das Camperleben genießen. Wer mit Wohnwagen, Zelt oder Reisemobil on Tour ist, sehnt sich nach diesem Gefühl der Freiheit, der Campingfreiheit. Allerdings ist es nicht überall, wo es besonders schön ist, auch gestattet, zu campen. Wer sein Zelt einfach so in einem abgeschiedenen Waldstück aufschlägt oder sein Wohnmobil an einem reizvollen Strandabschnitt abstellt, kann in ernsthafte Schwierigkeiten geraten und wegen unerlaubten Kampierens mit hohen Bußgeldern belegt werden.

Die Regeln in Deutschland

In Deutschland dürfen Camper zur "Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit" am Straßenrand in ihrem Reisemobil übernachten, sofern längeres Parken nicht verboten ist. Campingähnliches Verhalten, wie Campingtisch mit Stühlen vor das Wohnmobil zu stellen oder die Markise auszufahren, ist nicht erwünscht, da es laut Gesetz ja darum geht, die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Außerdem wird generell von einer Ruhepause von maximal 10 Stunden ausgegangen. Eine Übernachtung ist also in der Regel kein Problem, wenn es am nächsten Tag wieder weitergeht.

Camping Verbotsschild am Meer.Foto:  Allard1/iStock/Getty Images Plus
Camping Verbotsschild am Meer.
Foto: Allard1/iStock/Getty Images Plus

In Österreich und Italien kann es teuer werden

Im europäischen Ausland sind die Regelungen für wildes Camping und freies Stehen höchst unterschiedlich. So ist in Italien oder Österreich das Kampieren außerhalb von Camping- und Stellplätzen grundsätzlich verboten. Wer dort beim Wildcamping erwischt wird, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro rechnen.

Im Norden gilt das „Jedermannrecht“

Ganz anders sieht es in Schweden und Norwegen aus, wo das Jedermannsrecht freies Camping in der Natur gestattet. Diese Regelung bezieht sich aber in erster Linie auf Zelturlauber. Wohnwagen oder Reisemobile müssen auch in diesen Ländern auf speziell gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.

Das „Jedermannrecht“ in Skandinavien

Das Jedermannrecht, bekannt auch unter dem schwedischen Begriff "Allemansrätt", ist ein in einigen Ländern, vor allem in Skandinavien, verankertes Prinzip, das es jedem erlaubt, die Natur frei zu nutzen, unabhängig davon, wem das Land gehört. Das Jedermannrecht erlaubt es in der Regel, sein Zelt für eine oder zwei Nächte an einem Ort aufzuschlagen, der nicht in der Nähe von Wohngebäuden liegt und die Umgebung nicht beeinträchtigt. Wichtig dabei ist, keinen Müll zu hinterlassen, Lagerfeuer nur dort zu entfachen, wo es erlaubt ist, und generell die Natur in ihrem Zustand zu belassen, wie man sie vorgefunden hat. Darüber hinaus ist es wichtig, sich vor der Reise über die spezifischen Regeln und Einschränkungen zu informieren, da diese von Land zu Land variieren können.

Wildcamping mit Wohnmobil
Mit dem Van oder Wohnmobil ist man nicht ganz so frei. Denn das „Jedermannrecht“ gilt in erster Linie für Wanderer oder Radfahrer mit Zelt. Mit dem fahrbaren Untersatz darf man nicht überall über Nacht bleiben. Das Parken am Straßenrand, solange der Verkehr nicht behindert wird, am Ende der Straße und auf öffentlichen Parkplätzen ist in Schweden erlaubt.

Ist Wildcampen mit Zelt bei uns erlaubt?

Auch Wildcampen mit dem Zelt ist in Deutschland überwiegend verboten. Genaueres regeln die Landesgesetze der Bundesländer. „In jedem Fall gilt das Verbot in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Landschaftsschutzgebieten und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen“, so Michaela Rassat. Zelten im Wald sowie „in freier Landschaft“ ist in den meisten Bundesländern verboten oder nur eingeschränkt zulässig. Auf Privatgrundstücken dürfen Camper nur mit Erlaubnis des Eigentümers zelten – dies gilt auch mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil. „Welche Regelungen vor Ort gelten, können Camper bei den örtlichen Behörden erfragen“, so die Juristin.

Offizielle Trekkingcamps im Schwarzwald

Zum Glück wurde eine kleine touristische Lücke zwischen organisierten Campingplätzen und absoluter Naturnähe gefunden: Trekkingplätze. In vielen Bundesländern gibt es speziell ausgewiesene Plätze, auf denen man sein Zelt aufschlagen darf. Diese Trekkingplätze sind für Wanderer und Radfahrer optimal. Luxus ist hier allerdings eher weniger zu finden.

Campieren mitten im Wald ist auf Trekkingplätzen erlaubt.Foto: mixetto/E
Campieren mitten im Wald ist auf Trekkingplätzen erlaubt.
Foto: mixetto/E

Im Naturpark Schwarzwald gibt es für Trekkingfans solche Übernachtungsplätze zum Verweilen. Ab sofort können Outdoor-Enthusiasten mehrere Trekking-Camps im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, im Nationalpark Schwarzwald sowie im Naturpark Südschwarzwald offiziell zum Übernachten nutzen. Die Camps stehen von Mai bis Oktober zur Buchung bereit. Alle Camps befinden sich fernab der Ortschaften, sind nur zu Fuß erreichbar und bieten Stellplätze für bis zu drei Zelte, eine Feuerstelle sowie ein kleines Toilettenhäuschen. Wasser und Verpflegung müssen selbst mitgebracht werden, und der Müll muss selbstverständlich wieder mitgenommen werden.

Informationen gibt es hier
Trekking in den Naturparken in Baden-Württemberg

Fazit: Auf Nummer sicher gehen

"Wer sich vor Antritt der Campingreise über die Gesetze und Regelungen zum Wildcamping informiert, ist auf der sicheren Seite und kann seinen Campingurlaub unbeschwert genießen", berichtet Uwe Frers, Geschäftsführer der ADAC Camping GmbH und des Campingportals PiNCAMP. "Grundsätzlich kann man sagen, dass man nur dort campen sollte, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Also auf Camping- und Biwakplätzen oder auf für Camping gekennzeichneten Flächen."

Camping-Urlaub mit Reisemobil am See.Foto: ewg3D/iStock / Getty Images Plus
Camping-Urlaub mit Reisemobil am See.
Foto: ewg3D/iStock / Getty Images Plus

Neufassung der Campingplatz-Verordnung in BW

Das Land hat die Campingplatz-Verordnung zum 1. Juli 2023 verschlankt. Die Erleichterungen für Wohnmobilstell- und Campingplätze ermöglichen mehr Vielfalt und machen Baden-Württemberg auch für Camper attraktiver. Auch für Stellplätze ohne Infrastruktur für Wohnmobile wurden die Vorgaben gelockert. Denn heutzutage gibt es immer mehr autarke Campingfahrzeuge, die ihre Nasszelle an Bord haben und daher auf Stellplätzen außerhalb von Campingplätzen nicht mehr zwingend eine Infrastruktur brauchen.

Wohnmobil-Stellplätze ohne Infrastruktur werden zudem aus dem Geltungsbereich der Verordnung herausgenommen – zur Förderung dezentraler, niedrigschwelliger Angebote. Damit werden auch alternative touristische Angebote unterstützt, z. B. Direktvermarktung im ländlichen Raum. Nach der alten Campingplatz-Verordnung galten solche Plätze ab vier Stellplätzen als Campingplatz und brauchten Sanitäranlagen und eine breitere Zufahrt. Jetzt ist eine Anlage, die ausschließlich für Wohnmobile und Wohnwagen bestimmt ist, erst ab sechs Stellplätzen ein Campingplatz.

Sofern auf öffentlichen oder allgemein zugänglichen Parkplätzen nur bis zu zehn Wohnmobile beziehungsweise Wohnwägen ohne besondere Infrastruktur zum Übernachten aufgestellt werden sollen, würde es sich ebenfalls nicht um einen Campingplatz handeln.

Und wie bisher können Wohnmobile für eine Übernachtung auf allgemein zugänglichen öffentlichen Parkplätzen aufgestellt werden, sofern dies nicht ausdrücklich untersagt wird. (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen)

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von (ots) PiNCAMP powered by ADAC/ERGO/red
30.04.2024