Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung
Die Kulturgemeinschaft Kressbronn a. B. ist eine nichtrechtsfähige und organisatorisch unselbstständige Einrichtung der Gemeinde Kressbronn a. B. Sie wurde 1977 auf Initiative unter anderem der beiden heutigen Ehrenbürger Peter Keller und Gerhard Schaugg sowie des damaligen Bürgermeisters Kurt Gröschl ins Leben gerufen. Ziel und Zweck der Kulturgemeinschaft war es seit jeher, die Kulturschaffenden in der Gemeinde zu organisieren, zu unterstützen und vor allem die Kultur in den nicht von den Vereinen abgedeckten Bereichen zu fördern.
Aus der Kulturgemeinschaft entstanden daher verschiedene kulturschaffende Arbeitskreise, die mit der Kulturgemeinschaft unter dem rechtlichen Dach der Gemeinde eine Heimat bekamen. Dies sind:
Das Kressbronner Modell einer Kulturgemeinschaft als Teil der Gemeinde selbst, ist in Deutschland eher einmalig. Vorsitzender der Kulturgemeinschaft ist kraft Amtes der Bürgermeister. Mitglied in der Kulturgemeinschaft kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich zum Organisationsstatut und den Leitgedanken der Kulturgemeinschaft bekennt. Mitglieder können an der Ausrichtung der Kulturarbeit mitbestimmen und erhalten auch Vergünstigungen beim Eintritt zu Kulturveranstaltungen der Gemeinde. Dafür gibt es allerdings auch einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 35,00 € pro Jahr, der jedoch als Förderbeitrag der Kulturarbeit in der Gemeinde verstanden werden soll.
Die Kulturgemeinschaft freut sich auf viele kulturinteressierte Menschen und lädt herzlich ein zu dieser Versammlung.