Aus den Rathäusern

52 Wohnungen in Böckingen an Kanalstraße/Landwehrstraße – Wohnbebauung statt Gewerbebrache

Noch befindet sich auf dem Gelände an der Ecke Kanalstraße/Landwehrstraße in Heilbronn-Böckingen eine stillgelegte Metallgießerei. Künftig sollen...

Noch befindet sich auf dem Gelände an der Ecke Kanalstraße/Landwehrstraße in Heilbronn-Böckingen eine stillgelegte Metallgießerei. Künftig sollen dort 52 Wohnungen in drei Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinschaftlichen Innenhof und einer gemeinsamen Tiefgarage entstehen. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für das Projekt zu schaffen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 25. April den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „34/35 Heilbronn-Böckingen ‚Kanalstraße/Landwehrstraße‘“ gefasst und seine Zustimmung zum Entwurf erteilt. Vorhabenträger ist die Invest 4K GmbH & Co.KG aus Deidesheim, die das Projekt zusammen mit dem Mannheimer Studio SF Simon Fischer & Architekten plant.

Vorgesehen sind Zwei-, Drei- und Vier-Zimmerwohnungen, verteilt auf zwei viergeschossige Gebäude entlang der Kanal- und Landwehrstraße sowie ein dreigeschossiges Gebäude im rückwärtigen Bereich der Kanalstraße. Im Durchführungsvertrag mit der Stadt Heilbronn verpflichtet sich der Vorhabenträger, mindestens 20 Prozent der Wohnungen als sozial geförderte Mietwohnungen herzustellen. Tatsächlich könnte die Quote auch deutlich höher liegen, da die Invest 4K GmbH sogar an einer 100-prozentigen Förderung interessiert ist. Darüber hinaus werden barrierefreie Wohnungen das Wohnraumangebot abrunden. Die Gesamtwohnfläche liegt bei rund 4.400 Quadratmetern.

Im Sinne einer klimafreundlichen und klimaangepassten Bauweise werden die Dächer extensiv begrünt und mit Photovoltaikmodulen versehen. Ladestationen für E-Bikes und Elektroautos sowie eventuelle Nachrüstungsmöglichkeiten nach Bedarf werden von Anfang an eingeplant. Die Gebäude werden den Energiestandard KFW 55 erreichen.

Das Projekt entspricht dem Anliegen der Stadt Heilbronn, bereits bebaute Flächen im Stadtgebiet neu zu entwickeln oder nachzuverdichten, statt neue wertvolle Freiflächen im Außenbereich zu erschließen. Es dient gleichzeitig einer städtebaulichen Aufwertung des Grundstücks und dessen unmittelbarer Umgebung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Horkheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024

Orte

Heilbronn

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Heilbronn, Bürgeramt Horkheim
03.05.2024
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