Aus den Rathäusern

Alkoholverbot im Stadtgarten

An der Flügelnuss und im Stadtgarten darf auf den öffentlichen Flächen ab sofort kein Alkohol mehr konsumiert werden. Die Stadt Heilbronn reagiert damit...

An der Flügelnuss und im Stadtgarten darf auf den öffentlichen Flächen ab sofort kein Alkohol mehr konsumiert werden. Die Stadt Heilbronn reagiert damit auf die Trinkerszene, die sich vor Ort etabliert hat und in letzter Zeit zunehmend durch Störungen der allgemeinen Sicherheit und Ordnung auffällig geworden ist. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird Kontrollen zur Einhaltung des Verbots durchführen. Das Verbot wurde gestern per Allgemeinverfügung „Alkoholverbot am Flügelnussbaum und im Stadtgarten“ auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen erlassen.

Das Verbot gilt täglich zwischen 12.00 und 24.00 Uhr und ist zunächst zeitlich beschränkt bis zum 31. Oktober dieses Jahres. Der Außenbereich der vor Ort ansässigen Gastronomie ist selbstverständlich ausgenommen.

Zuwiderhandlungen können zu einem Platzverweis, verbunden mit der Sicherstellung des mitgeführten Alkohols, führen. Wer wiederum gegen den Platzverweis verstößt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Auch das unsachgemäße Wegwerfen von Glas kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Horkheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2024

Orte

Heilbronn

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Heilbronn, Bürgeramt Horkheim
05.09.2024
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