Aus den Rathäusern

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.04.2024

Mitteilungen Bürgermeister Dr. Soltau teilte mit, dass es gute Nachrichten bezüglich der 1. Klassen im neuen Schuljahr an der Astrid-Lindgren-Schule...

Mitteilungen

Bürgermeister Dr. Soltau teilte mit, dass es gute Nachrichten bezüglich der 1. Klassen im neuen Schuljahr an der Astrid-Lindgren-Schule gibt. Entgegen der Befürchtung vieler Eltern wird es keine drei 1. Klassen an der Schule geben. Die Schulanmeldungen haben gezeigt, dass zwei 1. Klassen ausreichen. Viele Kinder werden an der Freien Evangelischen Schule oder einer Waldorfschule eingeschult. An der ALS werden es 48 Erstklässler sein, der Klassenteiler für die Dreizügigkeit liegt bei 57 Kindern. Es wird daher nicht zu Platzproblemen an der Schule kommen. Auch an der Härtenschule wird es im kommenden Schuljahr zwei 1. Klassen geben. Weiter wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde für das Quartier „Kusterdingen-Nord“ Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio. € vom Land Baden-Württemberg erhält. Herr Dr. Soltau zeigte sich sehr erfreut über diese Nachricht, da das Quartierskonzept „Kusterdingen-Nord“ die Gemeinde voranbringen wird. Abschließend teilte Herr Dr. Soltau mit, dass das Landratsamt Tübingen als Verkehrsbehörde den Antrag der Gemeinde auf Einrichtung einer Fahrradstraße von der K 6903 bis zum jüdischen Friedhof und der Erddeponie Schinderklinge sowie das Kfz-Fahrverbot vom jüdischen Friedhof vorbei am Sendemast bis zur Einmündung Teichäcker abgelehnt hat.

Einwohner- und Jugendfragestunde

Auf Nachfrage eines Bürgers, ob die Gemeinde in Jettenburg einen Bauplatz verkauft hätte, damit jemand auf eigentlich drei Bauplätzen ein Einfamilienhaus errichten kann, entgegnete Herr Dr. Soltau, dass die Gemeinde dort vor einigen Jahren einen Doppelhausbauplatz verkauft hat, nun liegt ein Baugesuch vor. Weiter meldete sich eine Bürgerin aus der Langen Gasse zu Wort. Sie bat den Gemeinderat, sich nochmals zu überlegen, ob das Pflegeheim in der Langen Gasse wirklich nötig wäre. Sie meint, dass es mit 60 Plätzen überdimensioniert wäre, so groß wäre der Bedarf in Kusterdingen nicht. Zudem ist sie der Auffassung, dass die Zimmer der künftigen Bewohner zu klein und dunkel wären, den Personen würde die Sonne fehlen. Die Hemmschwelle nach draußen zu gehen, wäre in der Langen Gasse ohne Gehweg auch zu groß. Bürgermeister Dr. Soltau betonte nachmals die Wichtigkeit des Pflegeheims. Ohne dieses würde die Gemeinde auf einen Pflegenotstand zusteuern. Alte Menschen, die in der Gemeinde leben, müssten diese dann bei einer Pflegebedürftigkeit verlassen. Der Bedarf an Pflegeplätzen ist da. Die Aufenthalts- und Wohnqualität im Heim hob Herr Dr. Soltau als wohnlich mit einer schönen Atmosphäre hervor. Der Standort an der Lange Gasse wäre auch perfekt für ein Pflegeheim, da die Bewohnerinnen und Bewohner durch die Nähe zur Ortsmitte mit Laden, Ärzten usw. weiterhin gut am Leben in der Gemeinde teilnehmen können. Eine Sanierung der Langen Gasse wird in den nächsten Jahren anstehen.

Netzdialog der NetzeBW

- Vorstellung
Die NetzeBW berichtete im Gemeinderat von ihren Projekten im Land und speziell in der Gemeinde Kusterdingen. Die NetzeBW betreiben in der Gemeinde Kusterdingen ein 197,4 km langes Stromnetz. Davon 41,9 km in Mittelspannung und 137,5 km in Niederspannung. Es gibt in der Gemeinde 42 Ortsnetzstationen und 2.868 Hausanschlüsse. Bei Unwetterlagen waren Mitarbeiter der NetzeBW im Jahr 2023 vor allem im Juli und Dezember in ganz Baden-Württemberg im Einsatz. Im Juli waren 1.600 Umspannstationen mit rund 300 Störungen betroffen, vom Schneechaos am 2. Dezember waren 80 Kommunen von Stromausfällen betroffen. Generell ist die Stromversorgung in Deutschland im internationalen Vergleich aber sehr stabil. Im Jahr 2022 gab es in der Bundesrepublik eine Ausfallzeit von durchschnittlich 12,2 Minuten (Gemeinde Kusterdingen 15,4 Minuten). In Österreich waren es 24,2 Minuten, in Frankreich 56,0 Minuten und den USA 126 Minuten. Die größten Störungen in der Gemeinde gab es in letzter Zeit am 09.09.2021 in der Hölderlinstraße mit einer Ausfallzeit von 45 – 209 Minuten wegen eines Betriebsmitteldefekts und am 15.08.2023 nach einem Sturm mit einer Ausfallzeit von 32 – 51 Minuten. Die Investitionen der NetzeBW in der Gemeinde sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Von 509.000 € im Jahr 2019 auf 1.852.000 € im Jahr 2023. Insgesamt investierte die NetzeBW von 2019 bis 2023 ca. 4.561.000 € in der Gemeinde. In den Jahren 2024 und 2025 werden weitere knapp 2 Mio. € in die Gemeinde investiert, davon ca. 1 Mio. € in den Neubau von zwei Umspannstationen am Stützenweg in Immenhausen und der Neuverlegung der dortigen Mittelspannungskabel. Zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in der Gemeinde wurde berichtet, dass die Anzahl von Photovoltaikanlagen von 383 im Jahr 2020 auf 499 im Jahr 2022 gestiegen ist. Die installierte Leistung ist im gleichen Zeitraum von 6,626 MW auf 7,693 MW gestiegen. Die erzeugte Energie hierdurch beträgt pro Jahr fast 12 GWh. In der Gemeinde Kusterdingen gibt es 173 private oder gewerbliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Elektrifizierungsquote des Fahrzeugbestands in der Gemeinde beträgt 5,9 %, davon 226 Elektroautos und 109 Plug-in-Hybride. Für die Energiewende sind weiterhin große Investitionen nötig. Für das Ziel der CO2-Neutralität im Jahr 2045 muss sich die Zahl der Photovoltaikanlagen in Deutschland verachtfachen, die Zahl der Windenergieanlagen vervierfachen, die Zahl der Wärmepumpen muss um 26x höher liegen und die Zahl der Elektrofahrzeuge um 30x höher. Bei der NetzeBW geht man bis 2045 von Investitionen in Höhe von rund 10 Mrd. € in die Hochspannung und rund 40 Mrd. € in die Mittel- und Niederspannung aus.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lange Gasse“, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Kusterdingen

- Erneuter Beschluss des Durchführungsvertrags
- Beschluss über die Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan schafft die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt Pflegeheim und betreute Seniorenwohnungen. Der Projektträger wird mit dem Durchführungsvertrag verpflichtet, auf der Basis dieser Planungen innerhalb einer bestimmten Frist das Projekt zu erstellen. Da für die Sitzung des Gemeinderats im März nicht über den Gemeindeboten eingeladen wurde, sondern nur über die Tagespresse, holte der Gemeinderat den Beschluss über den Durchführungsvertrag nochmals nach. Er wurde einstimmig gefasst. Noch vor Ort wurde der Vertrag von beiden Beteiligten unterschrieben. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan wurden im Gemeinderat vorgestellt. Anschließend fasste der Gemeinderat einstimmig den Satzungsbeschluss.

Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindergärten und Kinderkrippen für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026

- Erhöhung der Elternbeiträge gemäß den Empfehlungen des Gemeindetags
Die kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgerverbände in Baden-Württemberg haben sich auf eine Erhöhung der Elternbeiträge für Kindergärten und Kinderkrippen verständigt. Die Empfehlung der Trägerverbände ist, die Gebühren für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 % und im Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 % zu erhöhen. Ziel ist weiterhin ein Kostendeckungsgrad von 20 %. In der Gemeinde Kusterdingen liegt dieser aktuell bei 12,73 % (Vorjahr 13,4 %). Die von den Trägerverbänden empfohlenen Gebühren werden in der Gemeinde Kusterdingen in Stufe 4 der 8 Einkommensstufen zugrunde gelegt. Die meisten Familien in der Gemeinde bezahlen aktuell Gebühren nach Einkommensstufe 8 (27 %), gefolgt von den Stufen 4 und 5 (jeweils 16,9 %) und Stufe 6 (13,9 %). In Einkommensstufe 1 sind lediglich 1,9 % der Familien zugeordnet. Sowohl Verwaltung als auch Gemeinderat waren sich der durch die Gebührenerhöhung entstehenden finanziellen Belastung der Eltern bewusst. Man hat es in der Gemeinde aber meist geschafft, Gruppenschließungen durch verstärkten Einsatz von Zeitarbeitsfirmen zu vermeiden, auch wenn dies zu höheren Kosten für die Gemeinde führt. In der aktuellen finanziellen Lage der Gemeinde lässt sich eine Erhöhung der Gebühren auch nicht vermeiden. Ein Antrag aus der Mitte der Härtenliste, die Gebühren in den nächsten beiden Kindergartenjahren nur um jeweils 4,5 % zu erhöhen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, der Empfehlung der Trägerverbände zu folgen und die Gebühren für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 % und im Kindergartenjahr 2025/2025 um 7,3 % zu erhöhen. Die nächste Überprüfung der Einkommensstufen soll im Jahr 2026 erfolgen. Bürgermeister Dr. Soltau betonte abschließend, dass man die Eltern am meisten unterstützt, wenn die Betreuungszeiten in den Kindergärten aufrechterhalten werden können und die Gemeinde leistungsfähig bleibt. Die Übersicht über die neuen Kindergarten- und Kinderkrippengebühren finden Sie an anderer Stelle in dieser Ausgabe des Gemeindeboten.

Grundstücksangelegenheiten

- Verkauf von 6 gemeindlichen Wohnbaugrundstücken auf dem freien Markt

In einer der letzten Sitzungen des Gemeinderats kam der Gedanke auf, aufgrund der prekären Haushaltssituation der Gemeinde, Baugrundstücke, welche sich schlecht verkaufen, auf dem freien Markt anzubieten. Aus der letzten Bauplatzvergaberunde im März wurde kein Bauplatz verkauft. 2010 wurde schon einmal vom Gemeinderat ein solcher „Sonderverkauf“ beschlossen. Alle damals angebotenen Grundstücke wurden verkauft. Die Verwaltung schlug nun vor, alle 6 noch freien Doppelhausgrundstücke in der Luise-Gühring-Straße auf dem freien Markt anzubieten. Problem bei diesen Bauplätzen ist, dass die eine Seite des Doppelhauses jeweils bereits verkauft ist. Es ist für die künftigen Käufer des anderen Bauplatzes dann schwieriger, hier anzubauen. Auch wenn es kritische Stimmen gab, freie Bauplätze nun schnellstmöglich vermarkten zu wollen, war die Mehrheit im Gemeinderat dafür, die 6 Bauplätze in der Luise-Gühring-Straße frei zum Verkauf anzubieten. Die Gemeinde benötigt Geld und ist mit der Erschließung des Baugebiets auch finanziell in Vorleistung gegangen. Die Verkaufsmodalitäten sollen in der Gemeinderatssitzung im Mai geklärt werden, der Beschluss über den Verkauf der 6 Bauplätze auf den freien Markt wurde mehrheitlich gefasst.

Wünsche, Verschiedenes, Anträge

Das Problem von parkenden Fahrzeugen auf Feldwegen wurde angesprochen. Dies behindert die Bearbeitung der Felder. Es wird ein Hinweis an die Bürgerschaft im Gemeindeboten vorbereitet. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass Radfahrer an den beiden neu an der Kreisstraße eingerichteten Querungshilfen keine Vorfahrt haben. Es kam schon zu gefährlichen Situationen, weil Radfahrer einfach die Straße gequert haben, oder auch weil Autos stark abgebremst haben, um Radfahrer die Straße queren zu lassen. Auf dem Radweg im Ehrenbachtal gibt es eine Stelle, die bei Regen immer wieder nass ist. Der Weg wird hier regelmäßig gerichtet. Die Verwaltung wurde gebeten, einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Fahrradstraße durch das Landratsamt Tübingen zu prüfen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das Schreiben der Verwaltung an alle Vereine bezüglich einer Schulung für die Absicherung von Straßen bei Veranstaltungen angesprochen. Die Verwaltung hob hervor, dass der Bauhof dies nicht durchführen kann. Die meisten Veranstaltungen sind am Wochenende und im Sommerhalbjahr gibt es fast jedes Wochenende eine Veranstaltung. Die Absicherung liegt in der Verantwortung der Vereine. Der Sachverhalt wird in der Verwaltung nochmals geklärt, da die Notwendigkeit dieser Schulung im Gemeinderat stark angezweifelt wird, auch wenn sie vom Landratsamt gefordert wird. Der Dienstleistungsumfang durch den Bauhof bei Veranstaltungen wird nochmals intern abgeklärt. Zuletzt wurde noch angesprochen, dass es in Immenhausen jetzt einen See gibt. Verursacht durch einen Biber.

Erscheinung
Der Gemeindebote Kusterdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024

Orte

Kusterdingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Kusterdingen
03.05.2024
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