Aus den Rathäusern

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Am Krixenberg“

Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Oberstenfeld hat am 30. November 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan...

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberstenfeld hat am 30. November 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Am Krixenberg“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Vorentwurfs mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 2148, 2149, 2149/1, 2150, 2151, 2152, 2153, 2154, 2155/1, 2155/2, 2156, 2157, 2157/1, 2182, 2183, 2184, 2185, 2186, 2187, 2188, 2188/1, 5493 und 5495 sowie teilweise die Flurstücke 407, 2189, 2190, 2191, 2192, 2193, 2194, 5494, 5496, 5552, 5558 und 5564.

Weiter hat der Gemeinderat am 25. April 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 8. April 2024. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet am südwestlichen Ortsrand von Oberstenfeld geschaffen werden. Dadurch soll ein Beitrag zur kurz- bis mittelfristigen Bedarfsdeckung an Bauplätzen geleistet werden. Die Maßnahme zielt auf eine angemessene Eigenentwicklung der Gemeinde und soll jungen Familien die Möglichkeit bieten, am Ort zu bleiben.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen (Fachbeitrag Artenschutz, Regelungen zum Schutz des Bodens bei Bauvorhaben, Untersuchung zu Schallimmissionen, Sachverständigengutachten zu den Geruchsimmissionen sowie Hinweise zur Entwässerung) wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024

im Internet unter www.oberstenfeld.de/Oberstenfelder-Dorfleben/Gewerbe-Wohnen/Bebauungsplaene und kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an schumacher@oberstenfeld.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Bauamt abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Oberstenfeld, Zimmer 42, wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Oberstenfeld, den 3. Mai 2024

Gemeinde Oberstenfeld

gez. Markus Kleemann

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024

Orte

Oberstenfeld

Kategorien

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von Gemeinde Oberstenfeld
03.05.2024
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