Der BGH in Karlsruhe hat mit seinem Urteil im Rechtsstreit um die Moschee in Oberaichen die Revision des VKBI zurückgewiesen. Damit hat das Oberste Gericht in Deutschland abschließend entschieden und den Weg für einen Kompromissvorschlag freigemacht, der auf Initiative der CDU-Fraktion am 22.10.2019 gemeinsam mit der FW/FDP-Fraktion in den Gemeinderat eingebracht wurde.
Dieser Vorschlag beinhaltete die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes (Moschee mit Nebenräumen) und den Verzicht auf die Realisierung des 2. Bauabschnittes mit, unter anderem, einem Schülerwohnheim, das gegen alle Integrationsbemühungen sprechen würde. Der Antrag wurde seinerzeit im Gemeinderat befürwortend verabschiedet. OB Roland Klenk (CDU) hat auf dieser Grundlage auch Vertragsverhandlungen mit dem VKBI aufgenommen. Der VKBI hat sich aber lieber für die Revisionsklage beim Bundesgerichtshof entschieden.
Die CDU-Fraktion erwartet nun, dass auch der künftige OB der Großen Kreisstadt LE sich bei seinen Verhandlungen und Entscheidungen am damaligen Votum des Gemeinderates, der Bürgermeinung und dem BGH-Urteil orientiert.
OB Klenk hat in seiner Pressemitteilung zum BGH-Urteil klare Handlungsempfehlungen gegeben. Das vorliegende Urteil des BGH darf im weiteren Verlauf der Verhandlungen nicht aufgeweicht werden. Die CDU jedenfalls wird diesen Erfolg nicht aufs Spiel gesetzt wissen.