Wegen Modernisierungsarbeiten

Botanischer Garten KA: Kurze Schließung der Schauhäuser

Wegen Modernisierungsarbeiten an der Verschattungsanlage des Kalthauses müssen die Schauhäuser des Botanischen Gartens KA zwischenzeitlich schließen.
Botanischer-Garten-Karlsruhe-SchauhaeuserFoto: SSG/Dirk Altenkirch

In den kommenden Wochen müssen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg die Schauhäuser des Botanischen GartensKarlsruhe zweimal kurzzeitig schließen. Grund dafür sind Modernisierungsarbeiten an der Verschattungsanlage des Kalthauses. Diese Maßnahme dient dem Schutz der exotischen Pflanzen vor direkter Sonneneinstrahlung und der Regulierung der Temperatur.

Temperatur und Sonnenstrahlung im Griff

Das Kalthaus des Botanischen Gartens wird mit einer neuen Verschattungsanlage ausgestattet, um die notwendige Schutzfunktion für die Pflanzen zu gewährleisten. Die Schließungen erfolgen in zwei Phasen: Von Montag, 11. März, bis Freitag, 15. März, und in der Zeit von Dienstag, 2. April, bis Freitag, 5. April, sind die Schauhäuser geschlossen. Über das Osterwochenende und an den Feiertagen sind sie regulär geöffnet – und laden dazu ein, die Pflanzenwelt zu erkunden.

Die Verschattungsanlage spielt eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle von Temperatur und Sonneneinstrahlung in den historischen Gewächshäusern. Zu viel Sonnenlicht schadet den Pflanzen. Daher wurde bereits im Rahmen der Sanierung von 2014 bis 2018 die Verschattungsanlage im Warmhaus erneuert. Nun folgt die Modernisierung im Kalthaus, in dem Sukkulenten und Kakteen gedeihen.

Notwendige Sanierung

Die anstehenden Arbeiten sind notwendig, da die bestehende Anlage nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Gebrochene Holzlamellen und veraltete Verbindungsketten erfordern eine umfassende Erneuerung. Die zwei kurzzeitigen Schließzeiten werden durch die Demontage der alten Anlage und die Installation der neuen Anlage verursacht. Während der Arbeiten überwacht das Gärtnerteam des Botanischen Gartens die Pflanzen sorgfältig, um sicherzustellen, dass sie auch ohne Verschattungsanlage keinen Schaden nehmen. Der Außenbereich des Freigeländes bleibt während dieser Zeiten uneingeschränkt zugänglich.

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von red/Quelle: ssg
07.03.2024