Aus den Rathäusern

Europawahl und Kommunalwahl 2024

Europawahl In der Zeit vom 6. bis 9. Juni 2024 finden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. In...

Europawahl
In der Zeit vom 6. bis 9. Juni 2024 finden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

In Deutschland wird die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 durchgeführt.

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker der in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten.
Es besteht aus Abgeordneten aller Mitgliedstaaten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt werden.
Die Wahl der 96 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament erstmals gewählt. Seitdem gehen die Bürgerinnen und Bürger Europas alle fünf Jahre, letztmals im Mai 2019, zu den Wahlurnen.


Mitglieder der Europäischen Union

Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Wahlrechtsvoraussetzungen bei der Europawahl

Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählen das Europäische Parlament.

Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass die betreffenden Personen am Wahltag 16 Jahre alt sind und zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wohnen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland leben, entscheiden selber, ob sie in Deutschland oder in ihrem Heimatland wählen wollen.

Um in Deutschland in ihrer Wohnsitzgemeinde wählen zu können, müssen Unionsbürger aber bis zum 19. Mai 2024 die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.


Die einzige Ausnahme stellen diejenigen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger dar, die bereits in den Jahren 1999, 2004, 2009, 2014 und 2019 diesen Antrag gestellt hatten. Diese Personen wurden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Kommunalwahl
Gleichzeitig mit der Europawahl finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt.

Dies bedeutet, dass am 9. Juni in allen Kommunen der Gemeinderat, in den Landkreisen der Kreistag und ebenfalls das Regionalparlament des Verbandes Region Stuttgart neu gewählt wird.

Wahlrechtsvoraussetzungen bei der Kommunalwahl

Wie bei der Europawahl sind bei den Gemeinderats- und Kreistagswahlen Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt.

Hier gilt allerdings ebenfalls als weitere Voraussetzung, dass man am Wahltag 16 Jahre alt sein muss und zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat. Wer also bereits seit dem 9. März und vorher seinen Hauptwohnsitz in Wendlingen am Neckar hatte, kann hier den Gemeinderat wählen. Dasselbe gilt für das Gebiet des Landkreises Esslingen.

Wer schon seit dem 9. März in einer Kreisgemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet war, darf die Mitglieder des Kreistages wählen.

Bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl wurden die wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, hier muss kein Antrag gestellt werden.

Wichtig ist der Hinweis, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger für die Regionalwahl nicht wahlberechtigt sind.

Zusätzlich ist zu beachten, wer innerhalb von 3 Jahren nach Wegzug wieder in die Gemeinde Wendlingen am Neckar zuzieht, kann auf Antrag sich in das Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl eintragen lassen. Nur nach erfolgter Eintragung ist man wahlberechtigt für die Gemeinderatswahl.

Mehr Informationen zum Wahlrecht und zur Stimmabgabe bei den einzelnen Wahlen erhalten Sie in der Ausgabe direkt vor der Wahl.

Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Stadt Wendlingen am Neckar
Ausgabe 18/2024

Orte

Wendlingen am Neckar

Kategorien

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von Stadt Wendlingen am Neckar
03.05.2024
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