Aus den Rathäusern

Gemeinderatswahl 2024 ohne unechte Teilortswahl

Die Gemeinderatswahl am 09.06.2024 wird in Gäufelden erstmalig ohne die unechte Teilortswahl stattfinden. Die Abschaffung der unechten Teilortswahl wurde...

Die Gemeinderatswahl am 09.06.2024 wird in Gäufelden erstmalig ohne die unechte Teilortswahl stattfinden. Die Abschaffung der unechten Teilortswahl wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.10.2023 beschlossen.

Für Sie als Wähler entsteht dadurch eine Änderung bei der Stimmabgabe. Die gewohnte Aufteilung der einzelnen Wahlvorschläge in die Ortsteile Nebringen, Öschelbronn und Tailfingen entfällt.

Im System der unechten Teilortswahl wurde bisher für jeden Teilort anhand der Wohnbevölkerung festgelegt, wie viele Sitze auf Kandidaten aus dem jeweiligen Teilort entfallen. Die Bewerber für den Gemeinderat kandidierten daher getrennt nach Teilort, jeder Teilort hatte eine Sitzgarantie im Gemeinderat.

Ohne die unechte Teilortswahl kandidieren die Bewerber nun unabhängig vom Teilort, damit entfällt die Sitzgarantie für den einzelnen Teilort. Für den Wähler entsteht damit die Möglichkeit, die persönliche Neigung stärker zum Ausdruck zu bringen, da die Stimmenobergrenze für den einzelnen Teilort entfällt. Neben dem Namen und dem Beruf des einzelnen Bewerbers ist auf dem Stimmzettel auch der Teilort des Wohnsitzes abgedruckt. Damit ist für die Wähler eindeutig gekennzeichnet, aus welchem Teilort der jeweilige Kandidat stammt.

Für den Gemeinderat in Gäufelden sind 18 Mitglieder zu wählen, so dass Sie 18 Stimmen haben. Die 18 Stimmen können Sie entsprechend der Wahlvorschläge unabhängig der Ortsteile abgeben. Weiterhin können Sie einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren, Stimmenhäufung). Auch können Sie auf einer ausgesuchten Liste eines Wahlvorschlags Bewerber anderer Listen übertragen (panaschieren, mischen).

Das Wahlverfahren wird daher für den Wähler einfacher und weniger fehleranfällig.

Alle Bürger, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ihre Wahlbenachrichtigung in den nächsten Tagen auf dem Postweg.

Die Wahlbenachrichtigung wird benötigt, um das Wahlrecht im Wahllokal nachzuweisen oder um Briefwahl zu beantragen.

Alle Informationen zur Wahl inklusive Link zur Briefwahlbeantragung finden Sie auf der Startseite unserer Homepage www.gaeufelden.de unter der Meldung „Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024“.

Erscheinung
Gäufeldener Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024

Orte

Gäufelden

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Gäufelden
02.05.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.