Aus den Rathäusern

Grund- und Gewerbesteuerzahlungen

Am 15.05.2024 wird die zweite Rate der Realsteuern fällig. Für die Grundsteuer gilt der zweite Vierteljahresbetrag, wie er im Grundsteuer-Jahresbescheid...

Am 15.05.2024 wird die zweite Rate der Realsteuern fällig.

Für die Grundsteuer gilt der zweite Vierteljahresbetrag, wie er im Grundsteuer-Jahresbescheid 2024 oder einem evtl. zugegangenen Änderungsbescheid abgedruckt ist.

Bei der Gewerbesteuer wird ebenfalls die zweite Vierteljahresrate fällig. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem zuletzt ergangenen Bescheid. Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung müssen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Im eigenen Interesse bittet die Gemeindekasse deshalb alle Steuerzahler, die Steuertermine einzuhalten. Sofern ein Mandat zum Einzug der Steuern erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht. Erteilte Lastschriftmandate sind auf den Bescheiden unter „Ihre Bankverbindung“ ersichtlich.

Nachstehend werden die Konten der Gemeindekasse bekannt gegeben:

VR Bank Herrenberg-Nagold-Rottenburg/Volksbank in der Region

IBAN: DE83 6039 1310 0086 2420 08, BIC: GENODES1VBH

Kreissparkasse Tübingen

IBAN: DE67 6415 0020 0001 0001 71, BIC: SOLADES1TUB

Wasser- und Abwassergebühren

Am 15.05.2024 ist der erste Abschlag in diesem Jahr für die Wassergebühren fällig. Die Höhe des Abschlagsbetrags ist aus der Jahresabrechnung 2023 oder einer zugegangenen Abschlagsrechnung ersichtlich. Sofern ein Mandat zum Einzug der Gebühren erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht. Erteilte Lastschriftmandate sind auf den Bescheiden unter „Ihre Bankverbindung“ ersichtlich. Bei den Kunden ohne SEPA Mandat bitten wir um rechtzeitige Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens. Weitere Zahlungshinweise folgen nicht mehr. Wer also eine pünktliche Bezahlung versäumt, muss mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen. Die geleisteten Abschlagszahlungen werden auf die Jahresendabrechnung 2024 angerechnet, welche Anfang des Jahres 2025 erfolgt.

Nachstehend geben wir die Konten der Gemeindekasse bekannt:

VR Bank Herrenberg-Nagold-Rottenburg/Volksbank in der Region

IBAN: DE83 6039 1310 0086 2420 08, BIC: GENODES1VBH

Kreissparkasse Tübingen

IBAN: DE67 6415 0020 0001 0001 71, BIC: SOLADES1TUB

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Der Gemeindebote Kusterdingen
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von Gemeinde Kusterdingen
10.05.2024
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