Aus den Rathäusern

Haushaltssatzung

Stadt Leingarten Landkreis Heilbronn Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 I. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg...

Stadt Leingarten

Landkreis Heilbronn

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

I. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat am 23.2.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

35.136.200

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-36.803.900

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.667.700

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.667.700

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
von


33.968.700

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von


-33.496.600

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

472.100

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.320.100

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-15.092.600

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von


-13.772.500

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von


-13.300.400

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

5.600.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von


5.600.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von


-7.700.400

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 5.600.000 EUR
(Hinweis: Aus dem Jahr 2023 steht zusätzlich noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 5.400.000 EUR zur Verfügung. Insgesamt wären in 2024 somit Kreditaufnahmen in Höhe von 11.000.000 EUR möglich)

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 EUR.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000 EUR.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

390 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v.H.

der Steuermessbeträge;

2.für die Gewerbesteuer auf

370 v.H.

der Steuermessbeträge.

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Leingarten geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Leingarten, 17.4.2024

Bürgermeisteramt

gez.

Ralf Steinbrenner, Bürgermeister

II. Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 10.4.2024, Nr. 11/902.41, die Gesetzmäßigkeit des Satzungsbeschlusses und des Feststellungsbeschlusses über den Wirtschaftsplan des Wasserwerks für 2024 bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt.

III. Der Haushaltsplan 2024 und der Wirtschaftsplan 2024 des Wasserwerks werden in der Zeit von Montag, 6.5.2024 bis Dienstag, 14.5.2024, je einschließlich, während der üblichen Dienstzeiten im Foyer des Rathauses Leingarten, Heilbronner Straße 38, 74211 Leingarten, öffentlich ausgelegt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2024

Orte

Leingarten

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Leingarten
25.04.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.