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Haushaltssatzung 2024

Gemeindeverwaltungsverband Steinheim – Murr Landkreis Ludwigsburg HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2024 Aufgrund von § 18 GKZ vom 16....

Gemeindeverwaltungsverband Steinheim – Murr

Landkreis Ludwigsburg

HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 18 GKZ vom 16. September 1974, geändert durch Gesetz vom 16. Juli 1998 (GBL. S. 418) in Verbindung mit den §§ 60 und 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Neufassung vom 15. September 2000 (GBL. 2000 S. 581), hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Steinheim - Murr am 19. Oktober 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

ERGEBNISHAUSHALT

Der Ergebnishaushalt wird festgesetzt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 1.326.300 €

Gesamtbetrag ordentlichen Aufwendungen 1.326.300 €

Ordentliches Ergebnis 0 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 €

Sonderergebnis 0 €

Gesamtergebnis 0 €

§ 2

FINANZHAUSHALT

Der Finanzhaushalt wird festgesetzt mit dem

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.096.300 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.096.300 €

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts 0 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 500.000 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 500.000 €

Saldo aus Investitionstätigkeit 0 €

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 0 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0 €

Saldo aus Finanzhaushalts 0 €

§ 3

KREDITERMÄCHTIGUNGEN

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 0 €uro.

§ 4

VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0 €uro.

§ 5

KASSENKREDITE

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000 €uro festgesetzt.

§ 6

VERBANDSUMLAGE

Der Aufwand wird, sowie er nicht durch spezielle Einnahmen gedeckt wird, durch Umlagen der Verbandsgemeinden aufgebracht.

Die Umlage beträgt imErgebnishaushalt538.100 €
Finanzhaushalt 500.000 €
Es entfallen auf die Stadt SteinheimGemeinde Murr
Finanzhaushalt 322.300 €177.700 €
Ergebnishaushalt

346.859 €

191.241 €

669.159 €368.941 €

Steinheim an der Murr, den 19. Oktober 2023

gez.

Bartzsch

Verbandsvorsitzender

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 26. Februar 2024 bis einschließlich 5. März 2024 während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Marktstraße 29, 71711 Steinheim an der Murr, Zimmer 13, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 15. Dezember 2023 die Haushaltssatzung gem. § 18 GKZ i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verwaltungsvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Anhang
Dokument
Erscheinung
exklusiv online

Orte

Murr

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von GVV Gemeindeverwaltungsverband Steinheim-Murr
23.02.2024
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