Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. März 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 36.588.300 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 40.648.900 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -4.060.600 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -4.060.600 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 36.255.800 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 38.529.700 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -2.273.900 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.762.900 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.591.100 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -828.200 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -3.102.100 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 72.200 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -72.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -3.174.100 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 Euro.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
festgesetzt auf 0 Euro.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 7.000.000 Euro.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 380 v.H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v.H. |
der Steuermessbeträge; | ||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
Ketsch, den 18. März 2024
Wangler
Bürgermeister
Das Landratsamt -Kommunalrechtsamt- des Rhein-Neckar-Kreises hat am 23. April 2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftspläne für das Wasserwerk und die Abwasserbeseitigung bestätigt.
Der Haushaltsplan einschließlich der Wirtschaftspläne für das Jahr 2024 liegen in der Zeit vom 06. Mai 2024 bis einschl. 14. Mai 2024 im Rathaus Ketsch, Kämmereiamt, Zimmer 304, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Ketsch, den 03. Mai 2024
Wangler
Bürgermeister