Aus den Rathäusern

Haushaltssatzung der Gemeinde Ketsch mit Haushalts- und Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. März 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr...

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. März 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

36.588.300

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

40.648.900

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-4.060.600

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-4.060.600

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

36.255.800

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

38.529.700

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-2.273.900

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.762.900

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.591.100

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-828.200

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.102.100

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

72.200

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-72.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-3.174.100


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 Euro.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird

festgesetzt auf 0 Euro.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 7.000.000 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.für die Grundsteuer
a)für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 380 v.H.
b)für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 440 v.H.
der Steuermessbeträge;
2.für die Gewerbesteuer auf 380 v.H.
der Steuermessbeträge.

Ketsch, den 18. März 2024

Wangler

Bürgermeister

Das Landratsamt -Kommunalrechtsamt- des Rhein-Neckar-Kreises hat am 23. April 2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftspläne für das Wasserwerk und die Abwasserbeseitigung bestätigt.

Der Haushaltsplan einschließlich der Wirtschaftspläne für das Jahr 2024 liegen in der Zeit vom 06. Mai 2024 bis einschl. 14. Mai 2024 im Rathaus Ketsch, Kämmereiamt, Zimmer 304, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Ketsch, den 03. Mai 2024

Wangler

Bürgermeister

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 18/2024

Orte

Ketsch

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Ketsch
03.05.2024
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