Aus den Rathäusern

Hundekot beseitigen – Tüten nutzen!

Insgesamt leben etwa 2.000 Hunde in Waiblingen. Dass „Herrchen“ oder „Frauchen“ ihre Vierbeiner nicht auf Kinderspielplätzen ausführen dürfen,...

Insgesamt leben etwa 2.000 Hunde in Waiblingen. Dass „Herrchen“ oder „Frauchen“ ihre Vierbeiner nicht auf Kinderspielplätzen ausführen dürfen, sollte selbstverständlich sein. Aber auch auf Gehwegen, in öffentlichen Grünanlagen und in Vorgärten dürfen die Tiere keine Häufchen hinterlassen. Wenn es doch einmal passiert sein sollte, müssen die Halter der Hunde oder die Personen, welche die Tiere ausführen, die Hinterlassenschaft umgehend beseitigen.

Manche Hundebesitzer sind der Auffassung, mit der Hundesteuer eine „Gebühr“ für die öffentliche Beseitigung des Hundekots zu entrichten. Die Steuer ist aber eine gesundheitspolizeiliche Maßnahme, um die Zahl der Hunde in Grenzen zu halten. Die Polizeiverordnung der Stadt Waiblingen sagt in § 11 deutlich aus: „Die Halterin oder der Halter oder die Führerin oder der Führer eines Hunds hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“ Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Stadt stellt Ihnen als Hundebesitzer an verschiedenen Standorten kostenfreie Tüten zum Eintüten des Hundekots zur Verfügung, die den extra aufgestellten Spendern entnommen werden können. Die mit Hundekot gefüllten Beutel können in allen öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden. Wir bitten alle Hundebesitzer, dieses Angebot zu nutzen und so der Verschmutzung unserer Umwelt entgegenzuwirken.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bittenfeld – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024

Orte

Waiblingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Waiblingen, Ortsverwaltung Bittenfeld
02.05.2024
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