Aufgrund eines Ausfalls der Stromversorgung stand das Behälterüberwachungssystem kurze Zeit nicht zur Verfügung. Die Störung wurde sofort erkannt und durch Mitarbeitende der BGZ behoben. Sie hatte keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit der Zwischenlagerung.
Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).