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Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplanverfahren der Stadt Leingarten 1. Änderung der 3. Fortschreibung Auslegungsbeschluss/Veröffentlichungsbeschluss Der Gemeinderat...

Flächennutzungsplanverfahren der Stadt Leingarten

1. Änderung der 3. Fortschreibung

Auslegungsbeschluss/Veröffentlichungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 26.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Gartenwerkstatt, Gewann Hart“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften vom 11.04.2024 vom Büro IFK Ingenieure, Mosbach. Das Plangebiet umfasst ca. 1,94 ha. Es befindet sich im südlichen Teil der Ortslage von Leingarten. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt:

Im Norden – Südgrenze der Flurstücke 9855, 9857/3

Im Westen – Ostgrenze des Flurstücks 9857/3, Teilbereich Flurstück 9881

Im Süden – Nordgrenze der Flurstücke 9858, 9880, 9879, 9878, 9859, 5713/1

Im Osten – Westgrenze des Flurstücks Nr. 9857/1, Teilbereich Flurstück 9858

Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem Planteil des Bebauungsplanes ersichtlich.

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro IFK Ingenieure aus Mosbach und ist im Folgenden abgebildet:

Ziel der 1. Änderung der 3. Fortschreibung ist die Änderung der bisher als Gärtnerei eingetragenen Fläche im Gewann Hart als Sonderbaufläche. Die Änderung erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren. Der Änderungsbeschluss wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 28.04.2023 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung wurde durchgeführt. In der Zeit vom 22. Mai 2023 bis 23. Juni 2023 lagen die Planunterlagen öffentlich aus und konnten eingesehen werden. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden erfasst.

Der Entwurf der Änderung mit Stand vom 11.04.2024 wird mitsamt Begründung, Textteil, Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Untersuchung und Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024

auf der Homepage der Stadt Leingarten unter

www.leingarten.de | Leben und Wohnen| Bauen und Wohnen | Aktuelle Verfahren

veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen während dieser Phase im Foyer der Stadt Leingarten barrierefrei zugänglich sein.

Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich@leingarten.de oder info@leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können jedoch auch – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.

Leingarten, den 02.05.2024

Ralf Steinbrenner

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024

Orte

Leingarten

Kategorien

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von Bürgermeisteramt Leingarten
02.05.2024
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