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Öffentliche Bekanntmachung: Flurbereinigung Bad Friedrichshall (Kocherhalde)

Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt - untere Flurbereinigungsbehörde Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Bad Friedrichshall...

Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt

- untere Flurbereinigungsbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Bad Friedrichshall (Kocherhalde)

Landkreis Heilbronn

Schlussfeststellung

vom 26.9.2024

Das Landratsamt Heilbronn - untere Flurbereinigungsbehörde - erklärt das Flurbereinigungsverfahren Bad Friedrichshall (Kocherhalde) für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dass

- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seines Nachtrags bewirkt ist

- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen

- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist

- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.

Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546).

Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4668) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann durch die Beteiligten und den Vorstand innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn erhoben werden.

Heilbronn, 26.9.2024

gez. Steidl D.S.

stellv. Amtsleiter

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Offenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024

Orte

Offenau

Kategorien

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von Bürgermeisteramt Offenau
01.10.2024
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