Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt
- untere Flurbereinigungsbehörde
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Bad Friedrichshall (Kocherhalde)
Landkreis Heilbronn
Schlussfeststellung
vom 26.9.2024
Das Landratsamt Heilbronn - untere Flurbereinigungsbehörde - erklärt das Flurbereinigungsverfahren Bad Friedrichshall (Kocherhalde) für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seines Nachtrags bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4668) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann durch die Beteiligten und den Vorstand innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn erhoben werden.
Heilbronn, 26.9.2024
gez. Steidl D.S.
stellv. Amtsleiter