Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24 h analysiert. Die Gemeinde Bondorf ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 aufgrund der Verkehrsbelastungen der Bundesautobahn 81, Bundesstraße 28 und Landesstraße L 1184 von über 8.200 Kfz/24 h verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Sie hat hierzu bereits einen Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren erstellt und im September 2015 beschlossen. Dieser Lärmaktionsplan für die sog. Pflichtstrecken A 81 / B 28 / L 1184 wird nun in Stufe 4 im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben.
Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von Bondorf beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung LUBW ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung am 13. Juni 2024 behandelt. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belang erfolgte im Zeitraum vom 24. Juni 2024 bis einschließlich 19. Juli 2024. Der Gemeinderat der Gemeinde Bondorf hat am 19. September 2024 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beraten sowie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans final beschlossen. Im Rahmen der Offenlage gingen keine Stellungnahmen seitens der Bürgerschaft bei der Gemeindeverwaltung ein.
Bondorf, den 23. September 2024
Gezeichnet
Bernd Dürr, Bürgermeister