Aus den Rathäusern

Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Dornstetten aus Anlass des Ostermontagsmarktes

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der „Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten an Sonn- und Feiertagen“...

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der „Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten an Sonn- und Feiertagen“ vom 27. März 2007 die Verkaufsstellen in der Stadt Dornstetten aus Anlass des Ostermontagsmarktes in der Zeit von

11.00 Uhr – 16.00 Uhr

geöffnet sein dürfen.

Es wird freundlich gebeten, die o.g. Öffnungszeiten einzuhalten.

Ihr Ordnungsamt

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Dornstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2024

Orte

Dornstetten

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Dornstetten
28.03.2024
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