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Regelung für die Veröffentlichung von Altersjubilaren

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung im Meldegesetz werden im Amtsblatt nur noch Altersjubiläen im Fünf-Jahres-Rhythmus veröffentlicht, beginnend mit...

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung im Meldegesetz werden im Amtsblatt nur noch Altersjubiläen im Fünf-Jahres-Rhythmus veröffentlicht, beginnend mit dem 70. Geburtstag.
Sofern Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Jubiläumsdaten nicht einverstanden sind, können Sie dieser widersprechen. Nähere Informationen erhalten Sie gerne im Bürgerbüro in Karlsdorf, Tel. 443-260.

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von Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
12.04.2024
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