Aus den Rathäusern

Steuern werden fällig

Bei der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer werden die Raten auf 15.05.2024 fällig. Die Höhe der Zahlung ergibt sich jeweils aus dem Jahresbescheid...

Bei der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer werden die Raten auf 15.05.2024 fällig. Die Höhe der Zahlung ergibt sich jeweils aus dem Jahresbescheid bzw. aus dem letzten Änderungsbescheid. Bitte überweisen Sie die Grundsteuerraten termingerecht unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der Konten der Stadt Leingarten, da im Verzugsfall Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen. Den Steuerpflichtigen, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden die Raten bei Fälligkeit von dem genannten Konto abgebucht. Die „Nichtabbucher“ weisen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Möglichkeit zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren hin.
Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse vorgenommen werden:
Kreissparkasse Heilbronn, IBAN DE96 6205 0000 0000 0022 80, BIC HEISDE66XXX

Volksbank im Unterland eG, IBAN DE61 6206 3263 0010 1140 09, BIC GENODES1VLS

Auch wenn Sie selbst über kein Girokonto verfügen, können Sie bei diesen Kreditinstituten eine Bareinzahlung auf das Konto bei der Stadtkasse Leingarten leisten.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024

Orte

Leingarten

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Leingarten
02.05.2024
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