Aus den Rathäusern

Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Führerschein

Seit 2022 müssen Millionen deutsche Führerscheine gegen EU-weit einheitliche Kartenführerscheine getauscht werden. Der Grund dieser Umtauschaktion...

Seit 2022 müssen Millionen deutsche Führerscheine gegen EU-weit einheitliche Kartenführerscheine getauscht werden. Der Grund dieser Umtauschaktion ist, dass Führerscheine zukünftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sollen. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Der Umtausch kann in den Bezirksämtern Jebenhausen und Bezgenriet beantragt werden.

Wann Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen, regelt ein Stufenplan, um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden.

Welche Fristen-Tabelle ist für mich entscheidend?

Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristen-Tabellen (siehe unten) geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!). Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerschein.

Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen daher entsprechend der Tabelle 2 umgetauscht werden. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, der muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

Tabelle 1 – Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

Kein Umtausch erforderlich

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Tabelle 2 – Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Das brauche ich für den Umtausch?

  • Gültiger Personalausweis bzw. ausländischer Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Größe 35 mm x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigt
  • den bisherigen Führerschein

Wie viel kostet der Umtausch?

Der Umtausch kostet beim Bezirksamt 5,00 Euro Gebühr. Zusätzlich erhalten Sie eine Rechnung über 30,40 Euro von der Führerscheinstelle. Der neue Führerschein wird direkt per Einwurf-Einschreiben von der Bundesdruckerei zugesandt.

Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch mit einem Stempel auf 3 Monate befristet und ist nach Erhalt des EU-Führerscheins nicht mehr gültig.

Kann man bereits jetzt umtauschen?

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d. h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich.

Erscheinung
Göppinger Stadtbezirks-Nachrichten Bezgenriet-Jebenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024

Orte

Göppingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bezirksamt Bezgenriet
01.10.2024
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