Seit 2022 müssen Millionen deutsche Führerscheine gegen EU-weit einheitliche Kartenführerscheine getauscht werden. Der Grund dieser Umtauschaktion ist, dass Führerscheine zukünftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sollen. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Der Umtausch kann in den Bezirksämtern Jebenhausen und Bezgenriet beantragt werden.
Wann Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen, regelt ein Stufenplan, um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden.
Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristen-Tabellen (siehe unten) geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!). Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerschein.
Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen daher entsprechend der Tabelle 2 umgetauscht werden. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, der muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | Kein Umtausch erforderlich |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Der Umtausch kostet beim Bezirksamt 5,00 Euro Gebühr. Zusätzlich erhalten Sie eine Rechnung über 30,40 Euro von der Führerscheinstelle. Der neue Führerschein wird direkt per Einwurf-Einschreiben von der Bundesdruckerei zugesandt.
Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch mit einem Stempel auf 3 Monate befristet und ist nach Erhalt des EU-Führerscheins nicht mehr gültig.
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d. h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich.