Hundekot auf Geh- und Radwegen und in Grün- und Erholungsanlagen ist ein häufiges Ärgernis. So muss sich das Ordnungsamt immer wieder mit den Hinterlassenschaften von Hunden, insbesondere aktuell im Bereich der Wasserentnahmestelle im Ortsteil Michelfeld, befassen. Nicht nur, dass diese sogenannten „Tretminen“ sehr unhygienisch sind, sie können auch gesundheitsgefährdend sein.
Das Ordnungsamt weist deshalb auf verbindliche Vorschriften für Hundehalter hin.
Nach den Regelungen der Polizeiverordnung der Gemeinde Angelbachtal hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Sollte es doch passiert sein, dass Ihr Vierbeiner seine Notdurft an den oben aufgeführten Punkten verrichtet, ist dies vom Halter/Hundeführer unverzüglich zu entfernen.
Zuwiderhandlungen können bußgeldrechtlich geahndet werden.
Ordnungsamt