Bis in die Fußgängerzone

Verfolgungsjagd in Reutlingen: Prozess hat begonnen

Autoknacker lieferten sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei bis in die Fußgängerzone. Einer von ihnen sitzt nun auf der Anklagebank.
Der Prozess nach Verfolgungsjagd bis in die Reutlinger Fußgängerzone hat begonnen.Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Filmreife, aber gefährliche Szenen in der Reutlinger Fußgängerzone

Mit einer Verfolgungsjagd bis in die Reutlinger Fußgängerzone hinein, soll ein mutmaßlicher Autoknacker vor eineinhalb Jahren für Aufsehen gesorgt haben. Nun steht der 44-Jährige in Stuttgart vor Gericht, weil ihm unter anderem schwerer Bandendiebstahl vorgeworfen wird. Der Prozess vor dem Landgericht beginnt am Freitag, 23.2, es sind bislang noch drei weitere Verhandlungstage bis Ende März geplant.

Autodiebstahl im Wert von rund 717.000 Euro

Gemeinsam mit zwei bereits verurteilten Komplizen soll der Angeklagte zwischen November 2021 und Oktober 2022 in Baden-Württemberg und auch in Bayern abends und nachts bei Automobilhändlern eingebrochen sein und insgesamt ein Dutzend Autos im Gesamtwert von rund 717.000 Euro gestohlen haben. Die Wagen verkaufte das Trio laut Anklage im Ausland.

Filmreife Verfolgungsjagd

Nach einem Diebstahl in Ofterdingen (Kreis Tübingen) wurden der nun angeklagte Mann und einer seiner mutmaßlichen Komplizen von der Polizei verfolgt und am späten Abend auf der Bundesstraße 28 in Reutlingen eingeholt. Während einer der beiden Männer im gestohlenen Auto aus dem Ofterdinger Autohaus festgenommen wurde, soll der andere mit dem zweiten geklauten Auto davongefahren und in Richtung Reutlinger Fußgängerzone abgebogen sein. Dort soll er an der Marienkirche seinen Wagen zurückgelassen haben und zunächst erfolgreich zu Fuß davongerannt sein. Der dritte Autodieb wurde in Memmingen (Bayern) festgenommen.

Zwei Männer bereits verurteilt

Die beiden anderen Männer, ein damals 23-Jähriger und ein 29-Jähriger, sind bereits Mitte Mai des vergangenen Jahres zu Haftstrafen von zwei und fünf Jahren verurteilt worden.

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von red/mw / dpa/lsw
23.02.2024