Seit Jahren ist es in unserer Gemeinde schöner Brauch, die Geburtstage der Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 70. Lebensjahr sowie die Goldenen und Diamantenen Hochzeiten im Gemeindemitteilungsblatt zu veröffentlichen. Die Änderung im Melderecht und das Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) veranlasste die Gemeindeverwaltung, die Veröffentlichung der Altersjubilare im Mitteilungsblatt zum Schutz der personenbezogenen Daten unserer Bürgerinnen und Bürgern an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen und damit einzuschränken. Es werden Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag und anschließend jeder fünfte weitere Geburtstag, sowie ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag, veröffentlicht, es sei denn, die Bürgerin oder der Bürger widerspricht dem Abdruck im Mitteilungsblatt. Bei Ehejubiläen ist eine Veröffentlichung ab dem 50. und jedes weitere Ehejubiläum zulässig.
Einer Veröffentlichung kann jederzeit widersprochen werden!
Nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind personenbezogene Daten geschützt. Die Ehrentage können dann nicht veröffentlicht werden, wenn dies die Betroffenen nicht wünschen. Jeder Einwohner hat gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht zu verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt.
Hierzu ist die persönliche Unterschrift des Einwohners auf der abzugebenden Erklärung unbedingt erforderlich. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Jahr 2024 das 70. Lebensjahr vollenden, einen 75., 80., 85., 90. usw. Geburtstag oder die Goldene bzw. Diamantene Hochzeit feiern können und eine Veröffentlichung nicht wünschen werden daher gebeten, beim Bürgerservice der Gemeindeverwaltung bis Montag, 2. Dezember 2024 persönlichvorzusprechen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, selbst beim Bürgerservice vorbeizukommen, besteht auch die Möglichkeit, die zu unterzeichnende Erklärung per Post oder E-Mail anzufordern. Setzen Sie sich bitte in diesem Fall telefonisch mit dem Bürgerservice in Verbindung, Tel. 07462 24-228, -227 oder -229.
Alters- oder Ehejubilare, die einer Veröffentlichung bereits in der Vergangenheit widersprochen haben, brauchen sich nicht erneut zu melden!