Wenn es für eine Person, z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr möglich ist, für sich selbst zu entscheiden, steht die Frage im Raum, wer rechtsverbindliche Entscheidungen übernehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann.
Um für derartige Situationen vorzusorgen, gibt es verschiedene Formen von Vollmachten und die Patientenverfügung. Über deren Möglichkeiten informieren Ulrike Bucher und Ralf Eberhard vom Verein für Betreuung im Landkreis Tuttlingen e.V. am Dienstag, 8. Oktober 2024, um 18:00 Uhr. Der Vortrag findet in den Räumlichkeiten der Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe in der Gartenstraße 22 in Tuttlingen statt und wird von der Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Tuttlingen im Rahmen der Pflegebegleiterinitiative organisiert.
Eine Anmeldung wird erbeten unter Telefon 07461 926-4604 oder E-Mail c.hafner@landkreis-tuttlingen.de.
Unterstützt wird das Angebot durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und aus Mitteln der gesetzlichen Pflegeversicherung.