Begründung: Die Jagdpachtgemeinschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zum Natur-, Tier- und Waldschutz in Leinfelden-Echterdingen.
Durch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz werden die jagdausübungsberechtigten Personen verpflichtet, Jagdhunde mitzuführen oder bereitzuhalten § 38. Die Ausbildung eines Jagdhundes erfordert einen erheblichen Zeit- und Geldaufwand (3 Jahre Ausbildung und ca. 3000 Euro ohne Kaufpreis).
Ohne Jagdhunde ist eine ordentliche Jagdausübung nicht möglich. Der Einsatz von Jagdhunden ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Hundeführer erfüllen zu einem großen Teil Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen und der Allgemeinheit dienen, wie z. B. dem Einsatz bei Wildunfällen und sind somit Diensthunden gleichzustellen.
Durch die naturnahe Waldbewirtschaftung nimmt die Fläche mit naturverjüngten Einständen für das Wild ständig zu und es bedarf mehr Jagdhunde, um das Wild aus diesen Einständen herauszubringen.
Vor diesem Hintergrund sollte auch Leinfelden-Echterdingen die Hundesteuer für ausgebildete, geprüfte und anerkannte Jagdhunde aussetzen. Die Aussetzung soll für die anerkannten Jagdhunde mit nachgewiesener Brauchbarkeitssprüfung des JGHV* gelten.
In Anbetracht des großen Einsatzes der Jäger und Jägerinnen für Wald,- Natur- und Tierschutz ist die Aussetzung der Hundesteuer für Jagdhunde auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Jagdpachtgemeinschaft und den Jägern, die im Stadtwald dafür sorgen, dass Wildschäden eingedämmt werden.
JGHV* Landesverband Baden-Württemberg e. V. ist eine Landesvereinigung von Zucht- und Prüfungsvereinen der Jagdgebrauchshunde.