Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. In den Folgejahren wird es schrittweise auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/30 allen Grundschulkindern der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot bietet Betreuungszeiten außerhalb der 8 Stunden beim Rechtsanspruch.
Eine zentrale Organisation des pädagogischen Ganztags, mit Kooperation zwischen der Gemeinde, Schulen, Vereinen und Organisationen wird wichtig sein.
Wir haben die Parteien und Wählervereinigung, die sich im Jahr 2024 um Sitze im Gemeinderat der Stadt Filderstadt bewerben, gefragt:
Wie wollen Sie dazu beitragen, dass genügend Plätze für die Ganztagsbetreuung bis zum Schuljahr 2026/27 für die interessierten Familien verfügbar sind? Was sehen Sie bis dahin als kritisch im Entstehungsprozess? Was halten Sie vom Spalt zwischen kostenlosen Ganztagsschulen und kostenpflichtigen Kernzeitbetreuungen?
Antworten: QR-Code scannen.
(Megan Schoppmann)