Stadtverwaltung Heimsheim
71296 Heimsheim
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10. Änderung des FNP des GVV Heckengäu - Breitlohweg/Falltor, Gemarkung Wimsheim

Nochmalige Bekanntmachung der nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachung Bei einer Mitgliedsgemeinde ist die öffentliche Bekanntmachung in der...

Nochmalige Bekanntmachung der nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachung

Bei einer Mitgliedsgemeinde ist die öffentliche Bekanntmachung in der Woche Nr. 47 (Donnerstag, 21.11.2024 bzw. Freitag, 22.11.2024) nicht erfolgt. Deshalb muss diese öffentliche Bekanntmachung nochmals in allen Verbandsgemeinden in der Woche Nr. 48 (Donnerstag, 28.11.2024 bzw. Freitag, 29.11.2024) erneut erfolgen.

Dadurch verschiebt sich auch der Zeitraum der Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen um eine Woche nach hinten.

Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung im Internet gern. § 3 Abs. 2 BauGB

des Entwurfs der 10. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 des GVV

Heckengäu für den Bereich „Breitlohweg / Falltor“, Gemarkung Wimsheim

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu hat am 12.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die 10. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 des GVV Heckengäu für den Bereich „Breitlohweg / Falltor“, Gemarkung Wimsheim gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gern. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der 10. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 des GVV Heckengäu für den Bereich „Breitlohweg /Falltor", Gemarkung Wimsheim kann dem folgenden Plan entnommen werden. Maßgebend ist der Lageplan der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 12.11.2024.

Die externen artenschutzrechtlichen / naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen befinden sich auf folgenden Flurstücken:

  • M1: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 5492 (südöstlicher Teilbereich), Gemarkung Wimsheim
  • M2: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 5337, 5338 (teilweise), Gemarkung Wimsheim
  • M3: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 5334, 5335, 5336 je teilweise), Gemarkung Wimsheim
  • M4: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 5332, Gemarkung Wimsheim
  • M5: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 5290 (teilweise), Gemarkung Wimsheim
  • M6: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 4931, Gemarkung Wimsheim
  • M7: Anbringen von Nistkästen bzw. Nisthilfen (CEF 1), Flurstück Nr. 5435, Gemarkung Wimsheim
  • MB: Neuanlage einer Streuobstwiese (CEF 2 / Schutzmaßnahmen S1 und S2), Flurstück Nr.
  • 5433, Gemarkung Wimsheim
  • M9: Neuanlage von Ersatzhabitaten für die Zauneidechse (CEF 3), Flurstück Nr. 4421, Gemarkung Wimsheim
  • M10: Aufforstung von Weihnachtsbaumkulturen und Entwicklung von standortgerechtem Laubwald, Flurstück Nr. 5243, 5256, 5252 (teilw.), Gemarkung Wimsheim
  • M11: AuT (Alt- und Totholzkonzept), Flurstück Nr. 5492, 5553, 5555, 4673, Gemarkung Wimsheim
  • Anbringen von Nistkästen bzw. Nisthilfen, Flurstück 3980, Gemarkung Wimsheim

Der Entwurf der 10. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 des GVV Heckengäu für den Bereich „Breitlohweg / Falltor“, Gemarkung Wimsheim vom 12.11.2024 mit Begründung vom 12.11.2024, Umweltbericht vom 24.09.2024 und den Anlagen zur Flächennutzungsplanänderung sowie die nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen können im Internet auf der Homepage

und

im Zeitraum vom Montag, den 9. Dezember 2024

bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025

eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung kann elektronisch an die E-Mail-Adresse der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu, Gemeinde Mönsheim, Klaus Arnold, Schulstraße 2, 71297 Mönsheim

klaus.arnold@moensheim.de

erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu, Gemeinde Mönsheim, Rathaus, Klaus Arnold, Schulstraße 2, 71297 Mönsheim, vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu, dem Bürgermeisteramt Mönsheim, Rathaus, Besprechungszimmer bzw. Trauzimmer im ersten Obergeschoss, Schulstraße 2 in 71297 Mönsheim

im Zeitraum vom Montag, den 9. Dezember 2024

bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025

jeweils einschließlich während der Dienststunden (montags, donnerstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr) in Papierform öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter dem Link www.moensheim.de/bauleitplanung auf der Homepage der Geschäftsstelle Gemeinde Mönsheim eingestellt.

Gemäß§ 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des§ 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Zum Schutzgut Mensch

  • zur Lärmkartierung der Bundesautobahn
  • hinsichtlich der Fußwegevernetzung in die freie Landschaft

2. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope

  • hinsichtlich Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
  • hinsichtlich Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen und Artenschutz-Ausgleichsmaßnahmen
  • hinsichtlich Neupflanzungen als Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahme
  • hinsichtlich Pflanzempfehlungen und Pflanzenauswahl
  • zu Umweltauswirkungen und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

3. Zum Schutzgut Boden

  • hinsichtlich der Bodenfunktion und -wertigkeit und Baugrundverhältnisse

4. Zum Schutzgut Wasser

  • hinsichtlich der eingeschränkt möglichen Versickerung von Niederschlagswasser
  • hinsichtlich der Retention des Niederschlagswassers

5. Zum Schutzgut Luft/ Klima

  • hinsichtlich Klimafunktion

6. Zum Schutzgut Erholung / Landschaft

  • hinsichtlich Landschaftsbild, Erholungsfunktion und Freizeitwert
  • zu Wegeverbindungen

7. Zum Schutzgut Fläche

  • zur Flächeninanspruchnahme

Folgende nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen werden in das Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:

  • Landratsamt Enzkreis, Stellungnahme vom 22.08.2024
  • Regierungspräsidium Freiburg - Abteilung 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau BW, Stellungnahme vom 19.08.2024
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND e. V.) Nordschwarzwald, 02.08.2024
  • Ö1, Stellungnahme vom 03.08.2024
  • Ö2, Stellungnahme vom 05.08.2024
  • Ö3, Stellungnahme vom 22.08.2024
  • Ö4, Stellungnahme vom 27.08.2024
  • Ö5, Stellungnahme vom 28.08.2024
  • 06, Stellungnahme vom 06.09.2024

Mönsheim, den 21.11.2024

gez. Michael Maurer

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2024

Orte

Heimsheim

Kategorien

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