Bei einer Mitgliedsgemeinde ist die öffentliche Bekanntmachung in der Woche Nr. 47 (Donnerstag, 21.11.2024 bzw. Freitag, 22.11.2024) nicht erfolgt. Deshalb muss diese öffentliche Bekanntmachung nochmals in allen Verbandsgemeinden in der Woche Nr. 48 (Donnerstag, 28.11.2024 bzw. Freitag, 29.11.2024) erneut erfolgen.
Dadurch verschiebt sich auch der Zeitraum der Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen um eine Woche nach hinten.
Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung im Internet gern. § 3 Abs. 2 BauGB
des Entwurfs der 10. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 des GVV
Heckengäu für den Bereich „Breitlohweg / Falltor“, Gemarkung Wimsheim
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu hat am 12.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die 10. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 des GVV Heckengäu für den Bereich „Breitlohweg / Falltor“, Gemarkung Wimsheim gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gern. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der 10. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 des GVV Heckengäu für den Bereich „Breitlohweg /Falltor", Gemarkung Wimsheim kann dem folgenden Plan entnommen werden. Maßgebend ist der Lageplan der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 12.11.2024.
Die externen artenschutzrechtlichen / naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen befinden sich auf folgenden Flurstücken:
Der Entwurf der 10. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 des GVV Heckengäu für den Bereich „Breitlohweg / Falltor“, Gemarkung Wimsheim vom 12.11.2024 mit Begründung vom 12.11.2024, Umweltbericht vom 24.09.2024 und den Anlagen zur Flächennutzungsplanänderung sowie die nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen können im Internet auf der Homepage
und
im Zeitraum vom Montag, den 9. Dezember 2024
bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025
eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung kann elektronisch an die E-Mail-Adresse der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu, Gemeinde Mönsheim, Klaus Arnold, Schulstraße 2, 71297 Mönsheim
klaus.arnold@moensheim.de
erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu, Gemeinde Mönsheim, Rathaus, Klaus Arnold, Schulstraße 2, 71297 Mönsheim, vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu, dem Bürgermeisteramt Mönsheim, Rathaus, Besprechungszimmer bzw. Trauzimmer im ersten Obergeschoss, Schulstraße 2 in 71297 Mönsheim
im Zeitraum vom Montag, den 9. Dezember 2024
bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025
jeweils einschließlich während der Dienststunden (montags, donnerstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr) in Papierform öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter dem Link www.moensheim.de/bauleitplanung auf der Homepage der Geschäftsstelle Gemeinde Mönsheim eingestellt.
Gemäß§ 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des§ 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Zum Schutzgut Mensch
2. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope
3. Zum Schutzgut Boden
4. Zum Schutzgut Wasser
5. Zum Schutzgut Luft/ Klima
6. Zum Schutzgut Erholung / Landschaft
7. Zum Schutzgut Fläche
Folgende nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen werden in das Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:
Mönsheim, den 21.11.2024
gez. Michael Maurer
Verbandsvorsitzender