Am 24. Februar 2009 ratifizierte Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), am 26. März 2009, mithin vor 15 Jahren, trat die UN-BRK in der Bundesrepublik in Kraft. Dort ist sie seither geltendes Recht und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Hintergrund der „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ war die weltweite Erfahrung, dass Behinderte nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Die verbindliche Konvention enthält Prinzipien wie Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion. Die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen UN-Übereinkommen werden für die Situation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Angestrebt wird eine gleichberechtigte Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen. „Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, auf bestehende Barrieren hinzuweisen und auf deren Beseitigung zu drängen“, betont der Sozialverband VdK in der März-2024-VdK-Zeitung. Er führte in den Jahren 2016/2017 die bundesweite Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ durch. Vom zuständigen UN-Fachausschuss wurde Deutschland 2023 zum zweiten Mal geprüft. Der Abschlussbericht mahnte dann unter anderem die Beseitigung von Barrieren im Gesundheitswesen, zum Beispiel in Arztpraxen, an. Barrieren schränkten die freie Arztwahl von Menschen mit Behinderung massiv ein, so auch VdK-Präsidentin Verena Bentele.
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