Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.09.2024 gemäß § 2, § 1 Absatz 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kantstraße Nord“ (bauplanungsrechtliche Festsetzungen) beschlossen.
In der Sitzung am 16.12.2024 hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung des Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Im sogenannten „Beschleunigten Verfahren“ kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden. Von der Umweltprüfung wird abgesehen, da eine artenschutzrechtliche Einschätzung ergeben hat, dass sich durch die 2. Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen keine Änderungen der artenschutzrechtlichen Eingriffe ergeben.
Die Entwurfsunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung können in der Zeit vom 02.01.2025 bis einschließlich 05.02.2025 unter
www.plankstadt.de/,Lde/2255307.html sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden.
Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus in der Zeit vom 02.01.2025 bis 05.02.2025 während der üblichen Dienststunden im Rathaus – Eingangsbereich Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28, zur Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können im Rathaus – Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 Auskünfte verlangt und Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde, deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Abbildung. Er entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kantstraße Nord, 1. Änderung“.
Plankstadt, den 19.12.2024
Nils Drescher
Bürgermeister