Das Öffnen und Schließen der Sarggräber wird teurer, deshalb hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 8. April 2025 eine Änderung der Friedhofsgebühren beschlossen. Außerdem ändern sich in diesen Fällen auch die Samstagszuschläge. Die ab 1. Mai 2025 geltenden Gebührensätze entnehmen Sie bitte nachfolgender Tabelle sowie unten stehender Satzung mit Auszug aus dem Gebührenverzeichnis, hier sind es die Ziffern 1.21, 1.22, 1.23, 1.27, 1.28 sowie 1.29.
LANDKREIS KARLSRUHE
2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung
(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
der Gemeinde Ubstadt-Weiher
vom 21.11.2017, zuletzt geändert durch
Änderungssatzung vom 14.12.2021
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 8. April 2025 die nachstehende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
Das Gebührenverzeichnis (Anlage zur Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) nach § 29 Abs. 1 (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) der Friedhofssatzung vom 21.11.2017, in der Fassung vom 14.12.2021, wird durch die als Anlage zu dieser Satzung beigefügte Fassung vom 8. April 2025 ersetzt.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt das Gebührenverzeichnis nach § 1 der 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung vom 14.12.2021 außer Kraft.
Ubstadt-Weiher, den 09.04.2025
Tony Löffler
Bürgermeister
Gemeinde Ubstadt-Weiher
Gebührenverzeichnis in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 08.04.2025 zur Friedhofssatzung vom 21.11.2017
- auszugsweise -
1. | Gebühren für die Durchführung der Bestattung | Satz | |||
1.2 | Graböffnung und -schließung einschließlich Ordnungsdienst | ||||
1.21 | für Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres | 580 € | |||
1.22 | für eine Sargbestattung (auch Erdrasengrab) | 900 € | |||
1.23 | für eine Sargbestattung mit Tieferlegung | 990 € | |||
1.24 | für eine Urnenbeisetzung (auch Rasen-Urnengrab) | 145 € | |||
1.25 | für eine Urnenbeisetzung in Stelen | 125 € | |||
1.26 | Zuschlag „Trauerfeier mit Sarg“ bei zeitlich „entkoppelter“ Urnenbeisetzung | 60 € | |||
1.27 | 1.21 mit Samstagszuschlag | 1.040 € | |||
1.28 | 1.22 mit Samstagszuschlag | 1.690 € | |||
1.29 | 1.23 mit Samstagszuschlag | 1.870 € | |||
Wichtiger Hinweis:
Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt erfolgt nur rein nachrichtlich. Die rechtsverbindliche ‚Öffentliche Bekanntmachung‘ mit vollem Wortlaut wurde am 10. April 2025 auf der Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher unter www.ubstadt-weiher.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen bereitgestellt.