Gemeinde Ubstadt-Weiher
76698 Ubstadt-Weiher
Aus den Rathäusern

2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung

Das Öffnen und Schließen der Sarggräber wird teurer, deshalb hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 8. April 2025 eine Änderung der Friedhofsgebühren...
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Das Öffnen und Schließen der Sarggräber wird teurer, deshalb hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 8. April 2025 eine Änderung der Friedhofsgebühren beschlossen. Außerdem ändern sich in diesen Fällen auch die Samstagszuschläge. Die ab 1. Mai 2025 geltenden Gebührensätze entnehmen Sie bitte nachfolgender Tabelle sowie unten stehender Satzung mit Auszug aus dem Gebührenverzeichnis, hier sind es die Ziffern 1.21, 1.22, 1.23, 1.27, 1.28 sowie 1.29.

GEMEINDE UBSTADT-WEIHER

LANDKREIS KARLSRUHE

2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung

(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

der Gemeinde Ubstadt-Weiher

vom 21.11.2017, zuletzt geändert durch

Änderungssatzung vom 14.12.2021

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 8. April 2025 die nachstehende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Das Gebührenverzeichnis (Anlage zur Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) nach § 29 Abs. 1 (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) der Friedhofssatzung vom 21.11.2017, in der Fassung vom 14.12.2021, wird durch die als Anlage zu dieser Satzung beigefügte Fassung vom 8. April 2025 ersetzt.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.

Gleichzeitig tritt das Gebührenverzeichnis nach § 1 der 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung vom 14.12.2021 außer Kraft.

Ubstadt-Weiher, den 09.04.2025


Tony Löffler

Bürgermeister


Gemeinde Ubstadt-Weiher

Gebührenverzeichnis in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 08.04.2025 zur Friedhofssatzung vom 21.11.2017

- auszugsweise -

1.Gebühren für die Durchführung der Bestattung

Satz

1.2Graböffnung und -schließung einschließlich Ordnungsdienst
1.21für Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres 580 €
1.22für eine Sargbestattung (auch Erdrasengrab)

900 €

1.23für eine Sargbestattung mit Tieferlegung

990 €

1.24für eine Urnenbeisetzung (auch Rasen-Urnengrab)

145 €

1.25für eine Urnenbeisetzung in Stelen

125 €

1.26Zuschlag „Trauerfeier mit Sarg“ bei zeitlich „entkoppelter“ Urnenbeisetzung

60 €

1.271.21 mit Samstagszuschlag

1.040 €

1.281.22 mit Samstagszuschlag

1.690 €

1.291.23 mit Samstagszuschlag

1.870 €

Wichtiger Hinweis:

Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt erfolgt nur rein nachrichtlich. Die rechtsverbindliche ‚Öffentliche Bekanntmachung‘ mit vollem Wortlaut wurde am 10. April 2025 auf der Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher unter www.ubstadt-weiher.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen bereitgestellt.

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Anhang
Das ist der Word Text s. oben - so sollte es aussehen
Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Ubstadt-Weiher

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