Die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer ist am 15.5. zur Zahlung fällig. Der entsprechende Betrag ergibt sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid. Bitte achten Sie auf rechtzeitige Zahlung, da bei verspätet eingehenden Zahlungen Mahngebühren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Säumniszuschläge erhoben werden müssen. Nutzen Sie hierbei die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens. Soweit die Steuerschuldner bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird Ihnen die 2. Rate der Steuerschuld termingerecht zum 15.5. belastet. Als Teilnehmer an diesem Verfahren kann es Ihnen nicht passieren, dass Sie einen Zahlungstermin versäumen. Sie ersparen sich so manchen Ärger mit unnötigen Mahnungen. Wenn Sie der Gemeinde Obrigheim eine Einzugsermächtigung erteilen wollen, dann setzen Sie sich bitte mit der Gemeindekasse Herrn Vierling (Tel. 06261/646-28) in Verbindung. Wir werden Ihnen dann einen entsprechenden Vordruck zuschicken. Für weitere Fragen steht Ihnen das Steueramt, Frau Hinkel-Marx (Tel. 06261/646-27) zur Verfügung.