Die Gemeinde Offenau hat im Jahr 2014 einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der 2021 erstmals überprüft und fortgeschrieben wurde. Nach § 47d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362), ist turnusmäßig alle fünf Jahre, spätestens jedoch bis zum 18. Juli 2024 eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert vor allem auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 4 (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr).
Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 27.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 47d Abs.3 BImSchG erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans. Der Entwurf inklusive Anlagen liegt vom 5.2.2025 bis einschließlich 5.3.2025 im Rathaus Offenau – Bauamt, Jagstfelder Straße 1, 74254 Offenau während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus. Ferner stehen die Unterlagen auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter www.offenau.de/umwelt-verkehr/laermaktionsplan zum Download bereit.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, den Entwurf der 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans einzusehen und ihre Meinung und ihre Anregungen schriftlich zu äußern. Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs wird die 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans ggf. überarbeitet und anschließend durch den Gemeinderat endgültig beschlossen.
Das Verfahren wird im Jahr 2025 abgeschlossen werden.
Offenau, 3.2.2025
gez. Michael Folk, Bürgermeister