Stadt Rauenberg
Rhein-Neckar-Kreis
4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenaspen“
Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2024 den Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenaspen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst, den Änderungsentwurf gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB im „beschleunigten Verfahren“. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Ausarbeitung eines Umweltberichtes gemäß § 2 a BauGB wird verzichtet.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenaspen“ bezieht sich auf das Flurstück Nr. 9625 und ist dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen:
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, auf einer Teilfläche des kommunalen Parkplatzgrundstückes Flurstück Nr. 9625 der Gemarkung Rauenberg, in unmittelbarer Nähe der Bundesautobahn 6, die Errichtung eines Mobilfunkmastes zu ermöglichen.
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele, Zwecke und die Inhalte der Bebauungsplanänderung zu informieren sowie eine Stellungnahme hierzu abzugeben.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt in dem Zeitraum vom 04.04.2025 bis 05.05.2025 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt 69231 Rauenberg, Wieslocher Straße 21, vor dem Zimmer 2.3 eingesehen werden.
Zusätzlich sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter der Adresse www.rauenberg.de abrufbar.
Im Verlauf der Auslegungsfrist können der Stadt Rauenberg gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mail-Anschrift: tanja.freudensprung@rauenberg.de übermittelt werden.
Sie können auch in Schriftform übersandt (Stadt 69231 Rauenberg, Wieslocher Straße 21) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mai-Anschrift etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Rauenberg, den 26.03.2025
Christa Albrecht, stellvertretende Bürgermeisterin