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800W bei Balkonkraftwerken nun gesetzlich erlaubt

Nach langem, langem Warten ist nun endlich das Solarpaket 1 beschlossen und in Kraft getreten. Anfang Mai hat die Bundesregierung das Paket beschlossen...

Nach langem, langem Warten ist nun endlich das Solarpaket 1 beschlossen und in Kraft getreten.

Anfang Mai hat die Bundesregierung das Paket beschlossen und am 16.05.2024 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Es ist somit seit 16.05.2024 in Kraft.

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

Folgende Neuerungen sind damit verbunden:

- Ab sofort sind pro Steckersolargerät ("Balkonkraftwerk") max. 800W erlaubt.

- Pro Steckersolargerät sind max. 2000W Modulleistung erlaubt.

- Jegliche Arten von Stromzählern sind geduldet (was in der Praxis bisher auch schon der Fall war).

- Es entfällt die Meldung beim Netzbetreiber.

- Es ist ausschließlich die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) notwendig. Die Anmeldung wurde vereinfacht.

Weiterhin fördert die Stadt Plochingen Balkonkraftwerke mit 100 €. Förderanträge erhältlich unter www.plochingen.de/start/leben+_+wohnen/Umwelt-+und+Klimaschutz.html

Regionalgruppe Plochingen der Teckwerke Bürgerenergie eG.

Sprecherkreis: Reiner Nußbaum, Björn Vetter, Dr. Ralf Schmidgall, Ekkehard Morlock, Schriftführer Daniel Buhl,

E-Mail: plochingen@teckwerke.de oder Tel. 07153 71370.

Erscheinung
Plochinger Nachrichten – Amtsblatt Stadt Plochingen
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Ausgabe 22/2024

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Panorama
von Regionalgruppe Plochingen der Teckwerke Bürgerenergie
29.05.2024
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