Gemeinde Schlaitdorf
72667 Schlaitdorf
Aus den Rathäusern

Ab 01. Mai digitales Lichtbild für Ausweisdokument notwendig

Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum 01.05.2025 tritt die neue Regelung der digitalen Lichtbilder in Kraft. Da es aber zu Umstellungsschwierigkeiten...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zum 01.05.2025 tritt die neue Regelung der digitalen Lichtbilder in Kraft. Da es aber zu Umstellungsschwierigkeiten kommt, wird es eine Übergangsfrist geben, in der es weiterhin möglich sein wird, Lichtbilder auf herkömmlichem Weg bei uns für die Beantragung von Ausweisdokumenten vorzulegen.

Unsere Gemeinde wartet noch auf die Lieferung eines bestellten Aufnahmesystems (PointID) und die Einbindung durch die Bundesdruckerei an unser Einwohnermeldeamt. Sobald uns das Gerät zur Verfügung steht, werden wir darüber informieren. Dann wird es möglich sein bei uns vor Ort digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente erstellen zu können, die den Anforderungen entsprechen. Für die Erstellung des Bildes im Rathaus entstehen entsprechend der Bundesregelung zusätzlich zur Dokumentengebühr Kosten in Höhe von 6,00 € pro Bild, welches für die zeitgleiche Beantragung von mehreren Ausweisdokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) genutzt werden kann.

Ebenso ist es möglich die digitalen Lichtbilder bei zertifizierten Fotopartnern erstellen zu lassen. Welche Kosten hierfür erhoben werden, ist uns nicht bekannt. Das BMI hat einen Link veröffentlicht, unter dem man zertifizierte Fotodienstleister ausfindig machen kann: alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Zudem wird die Dorgeriemarktkette dm laut unserer Information die Filialen entsprechend ausstatten.

Das Ziel der Gesetzesänderung ist es, gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten entgegenzuwirken.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: rathaus@schlaitdorf.de

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Schlaitdorf
17.04.2025
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