Um Manipulationen von Lichtbildern – dem sogenannten „Morphing“ – entgegenzuwirken und somit Fälschungen vorzubeugen, werden ab Donnerstag, 1. Mai, ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet. In der Übergangsphase bis zum Donnerstag, 31. Juli, dürfen in Ausnahmefällen weiterhin Papierfotos akzeptiert werden.
Näheres im Innenteil.