Um Manipulationen von Lichtbildern – dem sogenannten „Morphing“ – entgegenzuwirken und somit Fälschungen vorzubeugen, werden ab Donnerstag, 1. Mai, ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet.
Das erforderliche digitale biometrische Foto muss bei einer zertifizierten Fotografin/einem zertifizierten Fotografen erstellt werden. Wird das Foto durch externe Dienstleister erstellt, kann dieses per QR-Code, der beim Termin durch die antragstellende Person bei der Behörde vorgelegt wird, aus einer Foto-Cloud importiert werden.
Eine Übersicht der zertifizierten Fotografinnen und Fotografen findet sich im Netz unter e-passfoto.de.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie zudem auf dem Personalausweisportal.