Dies und das

Ab 1. Mai: Foto für Ausweis muss digital vorliegen

Ab 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente digital vorliegen. Die neue Regelung gilt für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung...

Ab 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente digital vorliegen. Die neue Regelung gilt für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und bei Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose). Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Papier-Passbilder zur Beantragung dieser Dokumente dürfen übergangsweise bis 31. Juli noch angenommen werden.

Das neue Verfahren gilt für Pässe und Ausweise. Für andere Dokumente, bspw. den Führerschein können auch weiterhin Papierlichtbilder verwendet werden. Bürgerinnen und Bürger haben fortan die Möglichkeit, ihr Lichtbild bereits in mehreren Tausend Behörden bundesweit direkt aufnehmen zu lassen oder weiterhin ihr digitales Foto im Fotostudio oder beispielsweise in Drogeriemärkten erstellen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde über Lichtbildaufnahmesysteme vor Ort verfügt.

Die schrittweise Ausstattung der Bürgerbüros und der Ausländerbehörden mit Lichtbildaufnahmegeräten der Bundesdruckerei hat bereits begonnen und wird voraussichtlich im Sommer abgeschlossen sein. Das BMI erwartet, dass künftig weit über 90 Prozent der deutschen Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden eine Möglichkeit zur Lichtbilderfassung vor Ort bereitstellen werden.

Die Bundesdruckerei bietet allen Kommunen eine kostenlose Ausstattung mit dem digitalen Aufnahmesystem PointID an. Setzt die Kommune ein PointID-System der Bundesdruckerei für die Fotoerstellung ein, werden 6 Euro Gebühr pro Lichtbild fällig. Zusätzlich nutzen viele Kommunen auch Lichtbilderfassungssysteme privater Anbieter, die ebenfalls ausgerollt werden bzw. schon genutzt werden können.

Auch Behörden, die (noch) keine eigene Lichtbilderfassung in den Bürgerämtern vor Ort anbieten, können digitale Lichtbilder verarbeiten. Möchten Bürgerinnen und Bürger dort ihr Ausweisdokument beantragen, können sie das Lichtbild weiterhin bei einem Fotodienstleister (z. B. in einem Foto-Studio oder Drogeriemarkt) separat anfertigen lassen. Dabei ändert sich jedoch der Ablauf etwas: Der Fotodienstleister muss das neu erstellte Lichtbild ab Mai über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte sichere und verschlüsselte Cloud der Behörde elektronisch zuleiten. Hierfür haben sich nach Angaben des Cloud-Anbieters RINGFOTO bundesweit bereits mehr als 3.200 Fotodienstleister registriert.

Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde, beispielsweise im Bürgeramt, vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild in der geschützten Cloud abgerufen werden kann. Mit der Lichtbilderstellung in der Behörde und der BSI-zertifizierten Cloudlösung der Fotodienstleister wird verhindert, dass manipulierte Lichtbilder in den Antragsprozess eingebracht werden können. Etwaigen Missbrauch und Fälschungen wird so vorgebeugt.

Aufgrund der umfangreichen Änderungen wird es zudem eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 geben, die den Kommunen erlaubt, in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren. Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Unkenntnis bereits im April ein Papier-Passbild für ihre Beantragung im Mai anfertigen lassen, muss niemand einen neuen Termin vereinbaren. Die Behörde wird entweder das Papierlichtbild ausnahmsweise akzeptieren oder – sofern sie bereits über entsprechende Technik vor Ort verfügt – ein digitales Lichtbild vor Ort. Die Kommunen sind in solchen Fällen gehalten, auf die Lichtbildgebühr zu verzichten.

Ergänzend wird im Mai der Direktversand der Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro eingeführt, womit die persönliche Abholung im Bürgerbüro entfällt. Die Gebühr ist notwendig, weil ein besonderes Zustellverfahren sicherstellt, dass die Dokumente nur an die antragstellende Person ausgehändigt werden.

Erscheinung
Öhringer Nachrichten
Ausgabe 18/2025

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Öhringen

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Panorama
von Stadt Öhringen
03.05.2025
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