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Ab Juli startet das "Virtuelle Bauamt" im Landratsamt Heilbronn

Kostenlose Online-Fortbildung für Planverfasser Ab Juli setzt das Landratsamt Heilbronn bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die landeseinheitliche...



Kostenlose Online-Fortbildung für Planverfasser
Ab Juli setzt das Landratsamt Heilbronn bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW).
Ab Montag, 1. Juli, können Bauanträge nur noch digital über die Plattform eingereicht werden.
Das ViBa des Landratsamtes Heilbronn ist über folgenden Link erreichbar: bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-heilbronn/. Bis Ende Juni 2024 können digitale Bauanträge wie bisher nur über Service-bw eingereicht werden.
Für die Nutzung von ViBa ist eine Bund ID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser, beispielsweise für den Architekten, erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.
Kostenlose Schulung für Planverfasser
Das Ministerium für Landesentwicklung bietet eine kostenlose Online-Schulung speziell für Planverfasser am Mittwoch, 12. Juni, von 14.00 bis 15.30 Uhr an. Über den Link kann der Schulung beigetreten werden:
bitbw2.webex.com/bitbw2-de/j.php
Ab 1. Juli 2024 sind folgende baurechtlichen Anträge und Anzeigen über die ViBa-Plattform digital möglich:
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
Baugenehmigungsverfahren nach § 58 LBO
Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO
Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage nach § 51 Abs. 3 LBO
Bauvoranfrage nach § 57 LBO
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
Ausnahme von einer Veränderungssperre
Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
Auf der Homepage des Landratsamtes unter
www.landkreis-heilbronn.de/baurechtliche-verfahren sind der Link zum Virtuellen Bauamt, sowie der Link zur Schulung für Planverfasser und weitere Informationen eingestellt.
Baurechtliche Anträge in Papierform können nur noch bis Ende dieses Jahres beim Landratsamt Heilbronn eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 sind nur noch digitale Anträge möglich, dies ist gesetzlich so festgelegt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2024

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Politik
von Landratsamt Heilbronn
22.05.2024
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