Aus den Rathäusern

Ablagerung von Bauschutt

Die Gemeindeverwaltung wurde darüber unterrichtet, dass auf dem Grundstück Flst. Nr. 3518 im Gewann Täsch hinter den Höfen Weildorf an der Markungsgrenze...
Foto: Gemeinde Bondorf

Die Gemeindeverwaltung wurde darüber unterrichtet, dass auf dem Grundstück Flst. Nr. 3518 im Gewann Täsch hinter den Höfen Weildorf an der Markungsgrenze zu Gäufelden eine größere Menge Schutt abgelagert wurde.

Sollten Sie Hinweise zum Verursacher der Schuttablagerungen geben können, setzen Sie sich bitte mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Bondorf, Simone Hätinger, Tel.: 07457/9393-15 oder E-Mail: simone.haetinger@bondorf.de in Verbindung.

Die Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025
von Gemeinde Bondorf
11.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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