Stadtverwaltung Adelsheim
74740 Adelsheim
Aus den Rathäusern

Ablesen der Wasserzähler – Verbrauchsabrechnung für 2024

Sehr geehrte Kunden der Wasserversorgung Adelsheim, im Laufe der Kalenderwoche 38/39 werden alle Haushalte mit der Zusendung von Ablesekarten aufgefordert,...

Sehr geehrte Kunden der Wasserversorgung Adelsheim,

im Laufe der Kalenderwoche 38/39 werden alle Haushalte mit der Zusendung von Ablesekarten aufgefordert, den Zählerstand ihres Wasserzählers mitzuteilen. Wer bereits per E-Mail seinen Zählerstand mitgeteilt hat, erhält keine Ablesekarte mehr (Überschneidungen sind möglich). Der Verbrauch vom Zeitpunkt der Ablesung bis zum 31.12.2024 wird hochgerechnet.

Wir bitten Sie, Ihre Zählerstände selbst abzulesen und an uns zu übermitteln. Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Internet: Unter der Adresse www.adelsheim.de können Sie sich durch Eingabe Ihres Buchungszeichens und Ihres einmaligen Zugangscodes einloggen und die Werte eingeben.

QR-Code: Sollten Sie ein Smartphone besitzen, können Sie ganz einfach den QR-Code abscannen und Ihre Zählerstände eintragen.

Fax/Postweg: Sie können die Ablesewerte auch in den entsprechenden Kartenabschnitt dieses Anschreibens eintragen und die Karte per Fax an 0681/587-5011 oder auf dem Postweg über unser Dienstleistungsunternehmen zusenden.

Gern können Sie die Ablesekarten auch in den Briefkasten der Stadt Adelsheim, Marktstraße 7, oder in dem im Foyer befindlichen Behälter einwerfen.

Zur Erstellung der Wasserverbrauchsabrechnungen 2024, die Mitte November 2024 verschickt werden, benötigen wir unbedingt Ihre Zählerstände. Bitte teilen Sie uns diese bis zum 3. Oktober 2024 mit. Beachten Sie auch unsere aktuelle Datenschutzerklärung, welche Sie unter www.ablesen.de/adelsheim/datenschutz jederzeit nachlesen können.

Nutzen Sie die Möglichkeit, auf den Ablesekarten Ihre E-Mail zu hinterlegen, dann erhalten Sie im nächsten Jahr Ihre Ablesebenachrichtigung digital.

Gartenwasser – Poolwasser

Auch in diesem Jahr erreichen uns vermehrt Anfragen auf Absetzung von Wassermengen für die Gartenbewässerung beziehungsweise für das Befüllen eines Pools. Hierzu geben wir folgende Auskunft:

Poolwasser ist in die Kanalisation abzuleiten und ist somit gebührenpflichtig.

Gartenwasser wird nur berücksichtigt, wenn ein extra Gartenzähler eingebaut wurde. Der Einbau eines Gartenzählers ist bei der Stadt Adelsheim zu beantragen. Für Miete und Einbau entstehen Kosten.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Wasser- und Abwassersatzung, die Sie auch auf unserer Homepage www.adelsheim.de finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Stadtverwaltung Adelsheim

Eigenbetrieb Wasserversorgung

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von Stadtverwaltung Adelsheim
20.09.2024
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