Wir möchten alle Nutzungsberechtigten darauf aufmerksam machen, dass nach Ablauf der jeweiligen Nutzungszeit die Grabstätten aufgelöst werden können.
Die Räumung kann entweder durch die Angehörigen selbst erfolgen oder – gegen Gebühr – vom gemeindlichen Bauhof übernommen werden.
In jedem Fall ist das Friedhofsamt rechtzeitig vorab zu informieren. Dabei ist mitzuteilen, wann und durch wen die Arbeiten durchgeführt werden.
Sofern die Räumung durch den Bauhof gewünscht wird, benötigen wir hierfür einen schriftlichen Antrag des Nutzungsberechtigten. Die Arbeiten finden regelmäßig zweimal im Jahr – zu Ostern und zu Allerheiligen – statt und beginnen jeweils 14 Tage vor dem genannten Feiertag.
Für weitere Informationen oder zur Anforderung eines Antragsformulars wenden Sie sich bitte an das Friedhofsamt unter Tel. 06293/930-31.