Aus den Rathäusern

Abräumung von Gräbern auf den Friedhöfen

Wir möchten alle Nutzungsberechtigten darauf aufmerksam machen, dass nach Ablauf der jeweiligen Nutzungszeit die Grabstätten aufgelöst werden können....

Wir möchten alle Nutzungsberechtigten darauf aufmerksam machen, dass nach Ablauf der jeweiligen Nutzungszeit die Grabstätten aufgelöst werden können.

Die Räumung kann entweder durch die Angehörigen selbst erfolgen oder – gegen Gebühr – vom gemeindlichen Bauhof übernommen werden.

In jedem Fall ist das Friedhofsamt rechtzeitig vorab zu informieren. Dabei ist mitzuteilen, wann und durch wen die Arbeiten durchgeführt werden.

Sofern die Räumung durch den Bauhof gewünscht wird, benötigen wir hierfür einen schriftlichen Antrag des Nutzungsberechtigten. Die Arbeiten finden regelmäßig zweimal im Jahr – zu Ostern und zu Allerheiligen – statt und beginnen jeweils 14 Tage vor dem genannten Feiertag.

Für weitere Informationen oder zur Anforderung eines Antragsformulars wenden Sie sich bitte an das Friedhofsamt unter Tel. 06293/930-31.

Erscheinung
Schefflenzer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2025
von Gemeinde Schefflenz
08.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Schefflenz
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto