Abschlag für
Wasserzins- und Abwassergebühren
fällig
Die Gemeinde Unterensingen möchte Sie darauf hinweisen, dass die 2. Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren
am
30.06.2024
zur Zahlung fällig ist.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, um fristgerechte Überweisung der fälligen Beträge unter Angabe des 12-stelligen Buchungszeichens „5.8888. … „ (restliche Ziffern bitte ergänzen) an die Gemeinde Unterensingen.
Die Höhe des Abschlags und eventueller Gutschrift, das Buchungszeichen sowie die Bankverbindung der Gemeinde Unterensingen können Sie aus der Jahresendrechnung vom 05.03.2024 bzw. aus den Mitteilungen über die Anpassung der Abschläge entnehmen.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge zum Fälligkeitszeitpunkt von dem angegebenen Bankkonto abgebucht.
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen, die kraft Gesetz bei Zahlungsverzug entstehen, empfehlen wir das SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Das entsprechende Formular steht Ihnen auf der Homepage der Gemeinde Unterensingen www.unterensingen.de unter der Rubrik „Rathaus & Gemeinderat – Bürger Service – Rathausvordrucke – Allgemeinde Vordrucke“ zum Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Lastschriftmandat im Original bei der Gemeindekasse eingereicht werden muss.
Bürgermeisteramt
- Finanzverwaltung –