Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Abschlag 03/2024 zur Zahlung fällig wird.
Abschlagsrechnungen werden keine mehr verschickt. Die Höhe des fälligen Betrages entnehmen Sie der letzten zugestellten Abrechnung.
Es wird gebeten, den Abschlag, unter Angabe des Kassenzeichens termingerecht zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.
Ein Vordruck dazu ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.