Zum 31.3.2025 ist der Abschlag für Wasser- und Abwassergebühren für das 1. Quartal 2025 fällig.
Es werden keine Abschlagsrechnungen verschickt. Den Zahlungsbetrag finden Sie auf Ihrer Wasserabrechnung 2024 am Ende des Bescheids angedruckt.
Die Gemeindeverwaltung ist nach § 240 der Abgabenordnung verpflichtet, für verspätet eingehende Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Wir bitten deshalb um pünktliche und termingerechte Zahlung.
Steuerpflichtige, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, brauchen nichts zu unternehmen – die fälligen Beträge werden automatisch abgebucht. Bei einer Rücklastschrift werden allerdings von der Bank bis zu 6,00 € berechnet, die wir weitergeben müssen. Aus dem gleichen Grund bitten wir, das Konto am Zahlungstag mit der nötigen Deckung zu versehen.
Bei Überweisungen bitten wir um Angabe des Buchungszeichens, z. B. 5.8888 …
Wir empfehlen Ihnen, eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen, damit der Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht werden kann.
Gemeindeverwaltung