Die nächste Abschlagszahlung auf die Wasser- und Entwässerungsgebühren für das Jahr 2025 wird am 15.05. zur Zahlung fällig.
Bei den Abbuchern erfolgt zum Fälligkeitstag die Belastung auf dem Konto.
Bei Nichtabbuchern bitten wir um pünktliche Begleichung. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Teilzahlungsrechnungen ausgestellt werden. Die Zahlungszeitpunkte und die Höhe der Abschläge sind in der Endabrechnung, die Sie im März erhalten haben, aufgeführt. Nichtabbucher müssen selbst auf die Einhaltung der Fälligkeitstermine für die Teilzahlungen achten. Es ergeht für die Abschlagszahlung keine weitere Aufforderung und kein Bescheid.
Sofern Sie die Zahlungstermine nicht selbst überwachen wollen, können Sie der Stadt ein Lastschriftmandat erteilen, so dass die Teilzahlungen jeweils zum Fälligkeitstermin abgebucht werden. Formulare hierfür finden Sie auf der Internetseite der Stadt (www.stadt-schoemberg.de) bzw. sind auf dem Rathaus erhältlich.
Grundsteuer, Quartalsrate am 15. Mai fällig!
Am 15.05. wird die nächste Rate der Grundsteuer zur Zahlung fällig. Bei Abbuchern erfolgt die Belastung auf dem Konto zu diesem Zeitpunkt. Nichtabbucher müssen selbst eine Überweisung vornehmen. Die Höhe der Rate können Sie dem Grundsteuerbescheid entnehmen, den Sie im Januar diesen Jahres erhalten haben.
Für die Zahlung der am 15.05. fälligen Grundsteuerrate erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid.
Stadtkämmerei