Zweckverband Gewerbepark Göppingen/Voralb
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und den §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) sowie § 3 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 12.03.2025 folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen:
§ 1
§ 41 erhält folgende Fassung:
§ 41
Höhe der Abwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser 1,80 Euro ab 01.01.2026.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 39 a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,18 Euro ab 01.01.2026.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 1,80 Euro ab 01.01.2026.
(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 39 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Gewerbepark geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Als Satzung ausgefertigt,
Eschenbach, den 12.03.2025
gez. Alex Maier
Verbandsvorsitzender